DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – was die Norm für Bürotrennwände verlangt
Die DIN 4109 ist die maßgebliche Norm für den baulichen Schallschutz in Deutschland. Sie legt Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung und Trittschalldämmung von Bauteilen fest – und sie tut das ausschließlich zwischen fremden Nutzungseinheiten. Für Trennwände innerhalb eines Büros stellt die Norm gar keine Anforderung. Genau dieser Punkt wird in Ausschreibungen regelmäßig übersehen. Dieser Beitrag ordnet die Norm so, wie sie aufgebaut ist, nennt die Kennwerte für Wände und Türen und zeigt, warum ein Laborwert Rw und ein Bau-Schalldämm-Maß R'w nicht dasselbe sind.
Was die DIN 4109 regelt – und was sie ausdrücklich nicht regelt
Die Normenreihe DIN 4109 trägt den Titel „Schallschutz im Hochbau". Sie beschreibt die Schalldämmung von Bauteilen gegenüber schutzbedürftigen Räumen – also Räumen mit dauerndem Aufenthalt wie Wohnräumen, Schlafräumen, Büroräumen, Unterrichtsräumen und Praxisräumen. Gegenstand ist die Bauakustik: die Frage, wie viel Schall von einem Raum in einen anderen dringt. Nicht Gegenstand ist die Raumakustik, also die Frage, ob ein Raum hallt – dafür gilt die DIN 18041. Diese Trennung ist der häufigste Fehler in Leistungsverzeichnissen. Zwei weitere Abgrenzungen sind für die Büroplanung entscheidend. Erstens: Die DIN 4109 formuliert Mindestanforderungen und nichts darüber hinaus. Im Vorwort der Norm steht dazu wörtlich, dass Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz zur Erzielung höherer Qualitäten in dieser Norm nicht enthalten sind. Wer eine höhere Qualität will, arbeitet mit der VDI 4100 und ihren Schallschutzstufen oder der DEGA-Empfehlung 103, im Büro zusätzlich mit der VDI 2569. Zweitens: Die Norm ist kein Gesetz. Sie wird über die Landesbauordnungen und über die Musterbauordnung bauaufsichtlich eingeführt und entfaltet ihre Verbindlichkeit zusätzlich über den Werkvertrag. In der Praxis geschieht beides regelmäßig, weshalb sie faktisch den Mindestschallschutz als geschuldete Qualität abbildet. Ein dritter Unterschied wird selten benannt, ist aber für das Verständnis zentral: Die DIN 4109 stellt bauteilbezogene Anforderungen. Sie sagt, was eine Wand, eine Decke oder eine Tür leisten muss – nicht, welche Ruhe in einem Raum am Ende ankommt. Regelwerke für den erhöhten Schallschutz wie die VDI 4100 argumentieren dagegen nutzerbezogen und beschreiben die wahrnehmbare Qualität. Wer Schallschutzanforderungen aus beiden Welten in dasselbe Leistungsverzeichnis schreibt, erzeugt Widersprüche, die spätestens bei der Abnahme auffallen.
Der entscheidende Punkt: Die Norm gilt nur zwischen fremden Nutzungseinheiten
Abschnitt 5.1 der DIN 4109-1 formuliert die Anforderungen an die Luftschalldämmung R'w und die Trittschalldämmung L'n,w ausdrücklich zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten – als Beispiele nennt die Norm fremde Wohnungen sowie Wohnungen und fremde Arbeitsbereiche, also Büros, Arztpraxen und Gewerbebetriebe. Innerhalb einer Nutzungseinheit stellt die Norm keine Anforderung. Für die Büroeinrichtung heißt das konkret: Eine Systemtrennwand, die zwei Besprechungsräume desselben Unternehmens voneinander trennt, unterliegt keiner Anforderung der DIN 4109. Dieselbe Wand als Grenze zwischen zwei Mietern in einem Bürogebäude unterliegt der vollen Anforderung. Das ist kein Detail, sondern der Unterschied zwischen einer frei planbaren und einer nachweispflichtigen Wand. In der Praxis führt das zu zwei typischen Fehlern. Der eine: Eine Ausschreibung fordert für sämtliche Bürotrennwände pauschal einen Wert nach DIN 4109, obwohl die Norm für die meisten dieser Wände gar nicht greift – das verteuert das Projekt ohne normativen Grund. Der andere, teurere Fehler: Die Trennwand an der Mietbereichsgrenze wird wie eine gewöhnliche Bürotrennwand ausgeschrieben, und die Anforderung fällt erst bei der Abnahme auf. Wichtig ist dabei: Sobald ein Wert vertraglich vereinbart ist, ist er geschuldet – unabhängig davon, ob die Norm ihn verlangt hätte.
Wann die DIN 4109 greift – und wann nicht
In den Fällen ohne normative Anforderung entsteht die geschuldete Qualität allein aus dem Vertrag. Genau deshalb müssen diese Werte im Leistungsverzeichnis ausdrücklich stehen.
- Greift: Wand zwischen zwei Mietbereichen in einem Bürogebäude
- Greift: Wand zwischen einem Büro und einer fremden Arztpraxis im selben Haus
- Greift: Wand zwischen einer Wohnung und einem fremden Arbeitsraum
- Greift nicht: Wand zwischen zwei Besprechungsräumen desselben Unternehmens
- Greift nicht: Wand zwischen Einzelbüro und Flur innerhalb einer Mietfläche
- Greift nicht: Verglaste Systemtrennwand innerhalb eines Großraumbüros
Die Kennwerte: R'w, Rw und L'n,w sind drei verschiedene Größen
Tabelle 1 der DIN 4109-1 legt fest, welche Größe für welches Bauteil maßgeblich ist – und dort steckt die Fehlerquelle, die im Trennwandbau die meisten Nachträge verursacht. Für Wände gilt das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R'w. Der Apostroph ist keine Schreibvariante, sondern der ganze Unterschied: R'w berücksichtigt die Schallübertragung über das trennende Bauteil, über die flankierenden Bauteile und gegebenenfalls über Nebenwege – die Norm nennt als Beispiele Kabelschotts, Installations- und Kabelkanäle. Rw ohne Apostroph ist dagegen der Laborwert des Elements allein. Was ein Hersteller im Datenblatt einer Systemtrennwand angibt, ist in aller Regel dieser Laborwert. Was die Ausschreibung fordert, ist das Bau-Schalldämm-Maß im eingebauten Zustand. Dazwischen liegen zwei Verluste: die Flankenübertragung über Decke, Boden, Fassade und angrenzende Wände – und der Sicherheitsbeiwert von 5 dB, der nach DIN 4109-2 beim rechnerischen Nachweis zu berücksichtigen ist. Eine Wand mit einem Labor-Rw von 50 dB erfüllt eine Anforderung von R'w 53 dB deshalb nicht. Für Türen gilt eine Sonderregel: Nach Tabelle 1 wird bei Türen nur die Schallübertragung über die Tür selbst betrachtet, der Kennwert ist Rw. Für Decken und Treppen kommt der bewertete Norm-Trittschallpegel L'n,w hinzu, für Wände dagegen nicht. Zur Einordnung der Begriffe: Luftschall ist der Schall, der sich über die Luft ausbreitet und ein Bauteil zum Schwingen bringt – Sprache, Telefonate, Musik. Trittschall entsteht durch Körperkontakt mit einem Bauteil, typischerweise Schritte auf einer Decke. Für Wände ist ausschließlich der Luftschall relevant.
Kennzeichnende Größen nach DIN 4109-1, Tabelle 1
| Bauteil | Berücksichtigte Schallübertragung | Kennwert Luftschalldämmung | Kennwert Trittschalldämmung |
|---|---|---|---|
| Wände | über das trennende und die flankierenden Bauteile sowie ggf. über Nebenwege | R'w | — |
| Decken | über das trennende und die flankierenden Bauteile | R'w | L'n,w |
| Treppen | — | — | L'n,w |
| Türen | nur über die Tür | Rw | — |
Die drei Größen im Überblick
- Rw – bewertetes Schalldämm-Maß des Bauteils im Prüfstand. Das ist der Wert aus dem Herstellerdatenblatt.
- R'w – bewertetes Bau-Schalldämm-Maß im Gebäude, einschließlich Flankenübertragung und Nebenwegen. Das ist der Wert, den die Ausschreibung meint.
- L'n,w – bewerteter Norm-Trittschallpegel. Gilt für Decken und Treppen, nicht für Wände.
- uprog = 5 dB – Sicherheitsbeiwert, der nach DIN 4109-2 beim rechnerischen Nachweis zu berücksichtigen ist.
Anforderungen an Wände und Türen in Bürogebäuden
Tabelle 2 der DIN 4109-1 fasst die Anforderungen für Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude und gemischt genutzte Gebäude zusammen. Für den Trennwandbau sind vier Zeilen relevant. Zeile 13 behandelt Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen; die Norm definiert Wohnungstrennwände dabei als Bauteile, die Wohnungen voneinander oder von fremden Arbeitsräumen trennen. Der geforderte Wert liegt bei R'w 53 dB. Zeile 14 betrifft Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren. Zeile 18 gilt für Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in geschlossene Flure und Dielen von Wohnungen oder von Arbeitsräumen führen; hier werden Rw 27 dB gefordert. Zeile 19 gilt für Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume führen – dort sind es Rw 37 dB. Die folgende Übersicht nennt die Werte, die sich aus zwei unabhängigen Fachquellen übereinstimmend ergeben. Zu den Trittschallwerten macht dieser Beitrag bewusst keine Angabe: Die zugänglichen Quellen widersprechen sich dort, und für Trennwände sind sie ohne Belang, weil Tabelle 1 für Wände keinen Trittschallkennwert vorsieht. Zur Vollständigkeit: Tabelle 2 ist nicht die einzige Anforderungstabelle. Die DIN 4109-1 führt getrennte Tabellen für Einfamilien- und Reihenhäuser (Tabelle 3), Hotels und Beherbergungsstätten (Tabelle 4), Krankenhäuser und Sanatorien (Tabelle 5) sowie für Schulen und vergleichbare Einrichtungen (Tabelle 6). Für Schulen enthält Tabelle 6 eigene Schallschutzanforderungen an Wände und Türen; wer eine Trennwandanlage in einem Schulgebäude plant, muss deshalb diese Tabelle heranziehen und nicht Tabelle 2.
Anforderungswerte für Wände und Türen (Bürogebäude)
| Bauteil (Tabelle 2, Zeile) | Anforderung | Kennwert |
|---|---|---|
| Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen (Zeile 13) | 53 dB | R'w |
| Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren (Zeile 14) | Rw(Tür) + 15 dB | R'w |
| Türen von Hausfluren/Treppenräumen in geschlossene Flure und Dielen (Zeile 18) | 27 dB | Rw |
| Türen von Hausfluren/Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume (Zeile 19) | 37 dB | Rw |
| Trennwände zwischen fremden Übernachtungsräumen mit Tür (Tabelle 4, Zeile 5) | 49 dB | R'w,res |
Wände mit Türen: die 15-dB-Regel, die niemand kennt
Für Wände, in denen eine Tür sitzt, enthält Tabelle 2 in Zeile 14 eine eigene Rechenregel: Die Anforderung an die Wand ergibt sich als R'w(Wand) = Rw(Tür) + 15 dB. Dabei ist Rw(Tür) die erforderliche Schalldämmung der Tür nach Zeile 18 oder Zeile 19. Wandbreiten bis 30 cm bleiben dabei unberücksichtigt. Diese Regel wird in der Praxis fast immer übersehen, dabei ist sie für den Trennwandbau unmittelbar relevant, weil eine Bürotrennwand ohne Tür selten vorkommt. Rechnerisch heißt das: Bei einer Tür mit Rw 27 dB nach Zeile 18 ist an die Wand ein Wert von R'w 42 dB zu stellen, bei einer Tür mit Rw 37 dB nach Zeile 19 entsprechend R'w 52 dB. Der Grundgedanke dahinter ist bauphysikalisch schlüssig: Die Tür ist die akustisch schwächste Stelle. Eine Wand, die deutlich besser dämmt als die Tür in ihr, verbessert die Gesamtsituation kaum noch – das Verhältnis von 15 dB ist der Punkt, ab dem weitere Wanddämmung praktisch wirkungslos wird. Für Beherbergungsstätten geht die Norm noch einen Schritt weiter und fordert in Tabelle 4 ausdrücklich einen Wert für die Kombination: Bei Trennwänden zwischen fremden Übernachtungsräumen mit Türen muss die resultierende Schalldämmung der Wand-Tür-Kombination R'w,res 49 dB betragen. Für die Planung einer Trennwandanlage folgt daraus eine einfache Reihenfolge: zuerst die Tür festlegen, dann die Wand.
Wand-Tür-Kombination nach Tabelle 2, Zeile 14
| Tür in der Wand | Anforderung Tür (Rw) | Rechenregel | Anforderung Wand (R'w) |
|---|---|---|---|
| Tür in geschlossenen Flur/Diele (Zeile 18) | 27 dB | Rw(Tür) + 15 dB | 42 dB |
| Tür unmittelbar in Aufenthaltsraum (Zeile 19) | 37 dB | Rw(Tür) + 15 dB | 52 dB |
Wandbreiten bis 30 cm bleiben bei dieser Regel unberücksichtigt.
Die Normenreihe: welcher Teil wofür zuständig ist
Die DIN 4109 ist keine einzelne Norm, sondern eine Reihe. Wer in einer Ausschreibung nur „nach DIN 4109" liest, weiß deshalb noch nicht, worauf sich die Anforderung stützt. Teil 1 enthält die Mindestanforderungen, also die Tabellen mit den Zahlenwerten. Teil 2 regelt die rechnerischen Nachweise der Erfüllung dieser Anforderungen – dort steht auch der Sicherheitsbeiwert von 5 dB. Teil 4 behandelt die bauakustischen Prüfungen, also den messtechnischen Nachweis am fertigen Gebäude. Die Teile 31 bis 36 bilden den Bauteilkatalog: Sie liefern die Daten, mit denen der rechnerische Nachweis nach Teil 2 überhaupt geführt werden kann. Teil 31 ist das Rahmendokument, Teil 32 deckt den Massivbau ab, Teil 33 den Holz-, Leicht- und Trockenbau, Teil 34 Vorsatzkonstruktionen vor massiven Bauteilen, Teil 35 Elemente, Fenster und Türen, Teil 36 gebäudetechnische Anlagen. Für Systemtrennwände in Trockenbauweise ist Teil 33 der maßgebliche Katalogteil, für die verglasten Elemente einer Trennwandanlage Teil 35. Zu den Ausgabeständen: Teil 1 erschien zunächst in der Fassung 2016-07 und wurde durch die Fassung 2018-01 abgelöst; Teil 4 liegt in der Fassung 2025-11 vor, die Bauteilkataloge in der Fassung 2016-07. Welcher Stand gilt, richtet sich nach der bauaufsichtlichen Einführung im jeweiligen Bundesland und nach dem, was der Vertrag vereinbart.
Die Teile der Normenreihe DIN 4109
| Teil | Inhalt | Bedeutung für Trennwände |
|---|---|---|
| DIN 4109-1 | Mindestanforderungen | Die Anforderungstabellen mit den Zahlenwerten |
| DIN 4109-2 | Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen | Nachweisverfahren, Sicherheitsbeiwert 5 dB |
| DIN 4109-4 | Bauakustische Prüfungen | Messtechnischer Nachweis am fertigen Gebäude |
| DIN 4109-31 | Bauteilkatalog – Rahmendokument | Aufbau und Anwendung des Katalogs |
| DIN 4109-32 | Bauteilkatalog – Massivbau | Massive Trennwände, Rohdecken |
| DIN 4109-33 | Bauteilkatalog – Holz-, Leicht- und Trockenbau | Maßgeblich für Systemtrennwände |
| DIN 4109-34 | Bauteilkatalog – Vorsatzkonstruktionen vor massiven Bauteilen | Vorsatzschalen zur Ertüchtigung |
| DIN 4109-35 | Bauteilkatalog – Elemente, Fenster, Türen | Verglaste Elemente und Türblätter |
| DIN 4109-36 | Bauteilkatalog – Gebäudetechnische Anlagen | Nebenwege über Installationen |
Mindestschallschutz reicht im Büro selten aus
Die DIN 4109 beschreibt in ihrer Einleitung, welches Schutzziel sie verfolgt: Unter Zugrundelegung eines Grundgeräuschpegels von 25 dB sollen Gesundheitsschutz, Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise und Schutz vor unzumutbaren Belästigungen erreicht werden. Die Norm sagt an derselben Stelle aber auch ausdrücklich, dass nicht erwartet werden kann, Geräusche aus benachbarten Räumen nicht mehr oder als nicht belästigend wahrzunehmen, selbst wenn die Anforderungen erfüllt sind. Für die Büropraxis ist das die entscheidende Einordnung. Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise ist ein anderes Schutzziel als Vertraulichkeit bei einem Personalgespräch oder einem Mandantentermin. Wer in einem Besprechungsraum, einem Arztzimmer oder einer Kanzlei tatsächliche Diskretion braucht, plant nicht gegen den Mindestschallschutz, sondern gegen ein Ziel, das über der Norm liegt. Die DIN 4109 kennt dieses Bedürfnis durchaus – aber nur für Krankenhäuser und Sanatorien, wo Tabelle 5 eine eigene Zeile für Wände zwischen Räumen mit Anforderungen an erhöhtes Ruhebedürfnis und besondere Vertraulichkeit vorsieht. Für Büros gibt es diese Zeile nicht. Wer sie braucht, muss sie vertraglich vereinbaren. Praktisch bedeutet das: Der Wert wird im Leistungsverzeichnis als geschuldete Beschaffenheit festgeschrieben, und zwar als R'w im eingebauten Zustand, nicht als Labor-Rw des Wandsystems.
Was das für Ihre Trennwandplanung bedeutet
Aus den vorstehenden Punkten ergibt sich eine praktikable Reihenfolge für die Planung einer Trennwandanlage. Erstens: Klären, ob die Wand eine Grenze zwischen fremden Nutzungseinheiten bildet. Nur dann greift die DIN 4109 überhaupt. Zweitens: Das Nutzungsprofil des Raumes bestimmen. Ein Besprechungsraum mit Personalgesprächen braucht einen anderen Wert als ein Doppelbüro, und beide brauchen einen vertraglich vereinbarten Wert, weil die Norm sie nicht erfasst. Drittens: Die Tür zuerst festlegen. Über die Regel R'w(Wand) = Rw(Tür) + 15 dB bestimmt die Tür den sinnvollen Zielwert der Wand; eine hochdämmende Wand mit einer schwachen Tür ist verlorenes Geld. Viertens: Zwischen Rw und R'w unterscheiden und die Flankenübertragung einplanen. Bei Systemtrennwänden sind die typischen Schwachstellen der Anschluss an eine durchlaufende Rasterdecke, der Anschluss an die Fassade und Hohlraumböden – deshalb ist ein Wandaufbau bis Rohdecke akustisch etwas völlig anderes als ein Aufbau bis Unterdecke. Fünftens: Den Nachweisweg festlegen. Rechnerisch nach Teil 2 mit den Katalogdaten aus Teil 33 beziehungsweise Teil 35, oder messtechnisch nach Teil 4 am fertigen Gebäude. Wir planen Trennwandanlagen mit diesen Anforderungen als Ausgangspunkt und stimmen die Wandaufbauten, Türelemente und Anschlussdetails darauf ab.
Prüfliste für die Ausschreibung von Bürotrennwänden
- Handelt es sich um eine Grenze zwischen fremden Nutzungseinheiten? Nur dann gilt die DIN 4109.
- Ist der geforderte Wert als R'w (eingebaut) oder als Rw (Labor) formuliert? Beides ist zulässig, aber es sind verschiedene Werte.
- Ist der Sicherheitsbeiwert von 5 dB nach DIN 4109-2 im Nachweis berücksichtigt?
- Sitzt eine Tür in der Wand? Dann Zielwert über Rw(Tür) + 15 dB bestimmen.
- Geht der Wandaufbau bis Rohdecke oder nur bis Unterdecke? Das entscheidet über die Flankenübertragung.
- Sind Kabelkanäle, Bodentanks und Lüftungsdurchführungen als Nebenwege betrachtet?
- Ist der Nachweisweg vereinbart: rechnerisch nach Teil 2 oder messtechnisch nach Teil 4?
- Wird über den Mindestschallschutz hinaus etwas gefordert? Dann VDI 4100, DEGA 103 oder VDI 2569 benennen.



Häufige Fragen
Was regelt die DIN 4109?
Die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" legt Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung und die Trittschalldämmung von Bauteilen gegenüber schutzbedürftigen Räumen fest – also Räumen mit dauerndem Aufenthalt wie Wohn-, Schlaf-, Büro- und Unterrichtsräumen. Sie behandelt die Bauakustik, also die Schallübertragung von Raum zu Raum. Die Raumakustik innerhalb eines Raumes regelt dagegen die DIN 18041.
Gilt die DIN 4109 auch für Trennwände innerhalb eines Büros?
Nein. Die Anforderungen der DIN 4109-1 gelten nach Abschnitt 5.1 zwischen unterschiedlichen fremden Nutzungseinheiten. Für Wände innerhalb einer Nutzungseinheit – etwa zwischen zwei Besprechungsräumen desselben Unternehmens – stellt die Norm keine Anforderung. Ein Schallschutzwert muss dort vertraglich vereinbart werden; als Planungsgrundlage dienen dann die VDI 2569 oder die VDI 4100.
Welchen Schalldämmwert fordert die DIN 4109 für Wände zwischen fremden Büros?
Für Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen nennt Tabelle 2 der DIN 4109-1 ein bewertetes Bau-Schalldämm-Maß von R'w 53 dB. Maßgeblich ist der Wert im eingebauten Zustand einschließlich Flankenübertragung, nicht der Laborwert des Wandsystems.
Was ist der Unterschied zwischen Rw und R'w?
Rw ist das bewertete Schalldämm-Maß des Bauteils im Prüfstand, also der Laborwert aus dem Herstellerdatenblatt. R'w ist das bewertete Bau-Schalldämm-Maß im Gebäude: Es berücksichtigt zusätzlich die Übertragung über die flankierenden Bauteile und über Nebenwege wie Kabelkanäle. Beim rechnerischen Nachweis nach DIN 4109-2 kommt außerdem ein Sicherheitsbeiwert von 5 dB hinzu. Ein Labor-Rw von 50 dB erfüllt eine Anforderung von R'w 53 dB deshalb nicht.
Welche Anforderung gilt für Türen nach DIN 4109?
Tabelle 2 der DIN 4109-1 unterscheidet zwei Fälle: Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in geschlossene Flure und Dielen von Wohnungen oder Arbeitsräumen führen, benötigen Rw 27 dB. Türen, die unmittelbar in einen Aufenthaltsraum führen, benötigen Rw 37 dB. Bei Türen wird nach Tabelle 1 nur die Schallübertragung über die Tür selbst betrachtet.
Wie hoch muss eine Wand dämmen, in der eine Tür sitzt?
Tabelle 2 der DIN 4109-1 gibt in Zeile 14 die Regel R'w(Wand) = Rw(Tür) + 15 dB vor. Bei einer Tür mit Rw 27 dB ergibt sich damit eine Anforderung von R'w 42 dB an die Wand, bei einer Tür mit Rw 37 dB entsprechend R'w 52 dB. Wandbreiten bis 30 cm bleiben unberücksichtigt.
Aus welchen Teilen besteht die DIN 4109?
Teil 1 enthält die Mindestanforderungen, Teil 2 die rechnerischen Nachweise, Teil 4 die bauakustischen Prüfungen. Die Teile 31 bis 36 bilden den Bauteilkatalog: Rahmendokument (31), Massivbau (32), Holz-, Leicht- und Trockenbau (33), Vorsatzkonstruktionen (34), Elemente, Fenster und Türen (35) sowie gebäudetechnische Anlagen (36).
Reicht der Mindestschallschutz nach DIN 4109 für ein Besprechungszimmer aus?
Meist nicht. Die Norm nennt als Schutzziel ausdrücklich die Vertraulichkeit bei normaler Sprechweise und stellt zugleich klar, dass Geräusche aus Nachbarräumen auch bei erfüllten Anforderungen wahrnehmbar bleiben. Wer Diskretion bei Personal- oder Mandantengesprächen braucht, muss einen höheren Wert vertraglich vereinbaren – die Norm sieht eine Zeile für besondere Vertraulichkeit nur für Krankenhäuser und Sanatorien vor, nicht für Büros.
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