01
Maximale Transparenz
Profilfreie Ganzglas-Systeme – Tageslicht bis in den Kern des Gebäudes.
Glaswände Büro müssen zwei Dinge zugleich leisten: Tageslicht weitergeben und Gespräche zurückhalten. Diese Seite ordnet die Bauarten – Ganzglaswand, doppelschalige Glaswand und geschlossene Bürotrennwand – nach Schalldämm-Maß, Glasanteil und Richtpreis und zeigt, welche Angabe in die Ausschreibung gehört, damit Angebote vergleichbar werden.
Investition: ab 350 €/m² – Festpreis nach Aufmaß.

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Profilfreie Ganzglas-Systeme – Tageslicht bis in den Kern des Gebäudes.
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10 mm Standard, optional 2× VSG mit Schallschutzfolie.
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Konferenztauglich, geprüft – kein Ton dringt nach außen.
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Gedämpfte Soft-Close-Beschläge von Dorma & Geze.
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Schaltbare Privacy-Gläser für Meetingräume.
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Folierungen, Logos, Streifenraster nach ASR A1.6.
Kapitel 01
Der Begriff Glastrennwand Büro meint in der Praxis fast immer eine gerahmte Bauart: Glasfüllungen in einem schlanken Profilsystem, das Boden, Decke und die vertikalen Stöße fasst. Sie ist die Bauart mit dem größten Spielraum, weil sich im selben Profil Vollwandelemente, Akustikfüllungen und Türen kombinieren lassen. Die Ganzglaswand verzichtet dagegen vollständig auf vertikale Profile und wirkt dadurch leichter — sie ist aber in Schallschutz und Ausbaubarkeit begrenzter.
Für die Auswahl heißt das: Wenn Sie eine Glastrennwand Büro planen, entscheiden Sie zuerst über die Anforderung an Schallschutz und Nutzung, nicht über die Optik. Ein Besprechungsraum, in dem vertraulich gesprochen wird, verlangt eine andere Bauart als eine Sichttrennung im Open Space. Erst danach fällt die Entscheidung zwischen gerahmter Glastrennwand und Ganzglasanlage.







Kapitel 02
Die Begriffe werden im Markt synonym verwendet, meinen aber nicht immer dasselbe. Eine Ganzglaswand ist eine Verglasung ohne vertikale Rahmenprofile: Die Scheiben stehen stumpf aneinander, gehalten von einem Klemmprofil an Boden und Decke, die Stoßfuge wird versiegelt. Ganzglastrennwände ist der gebräuchliche Plural und bezeichnet dieselbe Bauart, meist als komplette Anlage über mehrere Achsen. Ganzglasanlage betont, dass Wand, Ganzglastür und gegebenenfalls Oberlicht ein zusammenhängendes System bilden. Davon zu unterscheiden ist die gerahmte Glastrennwand, bei der jedes Feld ein umlaufendes Profil hat – optisch schwerer, akustisch aber meist im Vorteil. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb zuerst klären, ob rahmenlos oder gerahmt angeboten wird: Das ist der größte Einzelunterschied im erreichbaren Schallschutz.
| Bauart | Rahmen | Aufbau | Typischer Einsatz |
|---|---|---|---|
| Ganzglaswand / Ganzglastrennwände | rahmenlos, Klemmprofil oben und unten | einschalig | Repräsentation, maximale Transparenz |
| Ganzglasanlage | rahmenlos inkl. Ganzglastür und Oberlicht | einschalig | durchgehende Fronten |
| Gerahmte Glastrennwand | umlaufendes Profil je Feld | ein- oder zweischalig | Standard im Bürobau |
| Zweischalige Glaswand | Profil mit zwei getrennten Scheiben | zweischalig | erhöhter Schallschutz |
Kapitel 03
Hier trennt sich die Optik von der Physik, und es ist der Punkt, an dem die meisten Projekte nachjustieren müssen. Eine einschalige Ganzglaswand besteht aus einer einzigen Scheibe – akustisch ist sie damit ein einzelnes Bauteil ohne die Entkopplung, die ein zweischaliger Aufbau mitbringt. Hinzu kommt, dass rahmenlose Systeme an den Stoßfugen und am Anschluss zur Decke konstruktionsbedingt weniger Dichtungsebenen haben als gerahmte. Beides zusammen begrenzt den erreichbaren Wert deutlich unter dem, was eine zweischalige gerahmte Glaswand erreicht. Für einen Konferenzraum, in dem vertraulich gesprochen wird, ist die rahmenlose Ganzglaswand deshalb selten die richtige Wahl – dort sind Glastrennwände für Konferenzräume in zweischaliger Ausführung der übliche Weg. Und unabhängig von der Bauart gilt: Der bewertete Wert im Prospekt ist ein Laborwert für das Bauteil. Was im Raum ankommt, hängt vom Anschluss an Boden, Decke und Wand ab und davon, ob die Trennwand über einer durchlaufenden Doppelbodenkammer oder unter einer offenen Rasterdecke endet. Diese Nebenwege sind in der Praxis die häufigste Ursache dafür, dass ein Raum trotz hochwertiger Verglasung hellhörig bleibt.
DIN 18008 – Glas im Bauwesen, Bemessungs- und Konstruktionsregeln (DIN Media)
ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ (BAuA)
Kapitel 04
Glaswände lösen zwei Probleme gleichzeitig: sie strukturieren Räume und behalten dabei das Tageslicht im gesamten Geschoss. Studien (u. a. Fraunhofer IAO) zeigen, dass natürliches Licht Konzentration, Wohlbefinden und Produktivität messbar erhöht. Mit Ganzglas-Trennwänden bringen Sie diesen Effekt bis in den Kern tiefer Bürogrundrisse.
Gleichzeitig signalisieren Glaswände eine offene Unternehmenskultur – ohne dass darunter die akustische Privatsphäre leidet. Dank moderner Schallschutzverglasungen sind selbst Boardrooms hinter Glas heute akustisch dicht.
Kapitel 05
Glaswände im Büro erfüllen zwei Aufgaben gleichzeitig, die sich sonst widersprechen: Sie bilden Räume und erhalten trotzdem den Lichtfluss und den Sichtbezug über die Fläche. Genau das macht sie zur Standardlösung überall dort, wo aus einer offenen Ebene Besprechungs- und Fokusräume entstehen sollen, ohne dass die Fläche in dunkle Kammern zerfällt. Welche Ausführung die richtige ist, entscheidet sich an drei Fragen: Wie viel Vertraulichkeit braucht der Raum, wie oft soll sich die Fläche verändern lassen, und wie viel Tageslicht muss durch die Wand hindurch in die Tiefe des Grundrisses gelangen.
Für die meisten Büroflächen lassen sich die Anforderungen vier Situationen zuordnen:
| Situation im Büro | Empfohlene Ausführung | Vertraulichkeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Besprechungsraum an der Fassade | Einscheiben-Ganzglaswand | mittel | maximaler Lichtdurchlass, geringster Aufbau |
| Besprechungsraum im Kern der Fläche | Doppelschalige Schallschutz-Glaswand | hoch | trägt Tageslicht in die Tiefe des Grundrisses |
| Geschäftsführung, Personalgespräch | Doppelschalige Ausführung mit Sichtschutz | hoch | Folierung, Lamellen oder schaltbares Glas |
| Flexible Team- und Projektfläche | Glasschiebetür-Anlage | gering bis mittel | Fläche lässt sich öffnen und wieder teilen |
Der am häufigsten unterschätzte Punkt ist die Tür. Eine Glaswand mit hohem Schalldämm-Maß bringt wenig, wenn die Tür ohne umlaufende Dichtung und ohne Bodenabsenkung eingebaut wird – sie wird dann zur schwächsten Stelle der gesamten Raumhülle. Das gilt für Glasdrehtüren ebenso wie für Schiebetüren, bei denen der Schallschutz konstruktionsbedingt niedriger liegt als bei einer dichtschließenden Drehtür. Wer im Büro Vertraulichkeit braucht, sollte die Tür deshalb vor der Wand festlegen, nicht danach.
Für die Kombination aus Glas und geschlossenen Flächen gilt: Vollverglaste Räume wirken großzügig, bieten aber keinen Rückzug. In der Praxis bewährt sich häufig eine Mischbauweise – geschlossene Systemtrennwand im unteren oder rückwärtigen Bereich, Glas zur Fläche hin. Diese Variante ist in der Regel wirtschaftlicher als die Vollverglasung und akustisch günstiger. Die Grundlagen dazu finden Sie auf unserer Seite zu Systemtrennwänden; wie sich Glaswände in ein Zonierungskonzept auf offener Fläche einfügen, behandelt der Ratgeber Trennwände im Großraumbüro.
Stand: 31. August 2026
Kapitel 06
10 mm ESG, profilfrei zwischen Boden- und Deckenschiene gelagert. Stoßfugen unsichtbar mit Polysulfid verklebt. Schalldämmung Rw ca. 32 dB. Klassiker für offene Open-Space- Strukturierung.
Zwei 10-mm-Scheiben mit Luftzwischenraum, optional gefüllt mit Schallschutzfolie. Erreicht Rw 44–47 dB – konferenztauglich, vertrauensraum-tauglich.
Vor der Wand laufende oder einschiebbare Lösungen, mit gedämpften Beschlägen, Bodenführung oder freilaufend. Optional mit Selbsteinzug und elektrischem Antrieb.
PDLC-Folie zwischen zwei Glasscheiben – auf Knopfdruck wechselt das Glas von transparent auf milchig. Ideal für Meetingräume, HR-Räume und Boardrooms.
Kapitel 07
Im Sprachgebrauch werden die drei Begriffe synonym verwendet, im Angebot sind sie es nicht. Ganzglasanlage bezeichnet die rahmenlose Bauform: Die Scheiben stehen ohne vertikale Profile nebeneinander, gehalten von einem Boden- und einem Deckenprofil, die Stoßfugen sind offen oder mit Silikon geschlossen. Glastrennwand ist der Oberbegriff für jede raumteilende Konstruktion mit Glasfüllung, auch mit Rahmen. Glaswand wird meist gleichbedeutend verwendet, beschreibt in Leistungsverzeichnissen aber häufiger die raumhohe, feststehende Ausführung. Wer eine Ganzglasanlage ausschreibt und ein gerahmtes System kalkuliert bekommt, vergleicht zwei verschiedene Bauteile.
Kapitel 08
| Bauform | Kennzeichen | typische Türsituation | wofür geeignet | Schallschutz (bereits publizierte Werte) |
|---|---|---|---|---|
| Ganzglasanlage (rahmenlos) | Scheiben ohne vertikale Profile, Boden- und Deckenprofil | Ganzglas-Drehtür, meist stumpf einschlagend | Repräsentative Bereiche, Empfang, offene Besprechung ohne Vertraulichkeitsanspruch | Rw ≈ 32 dB (10 mm ESG) |
| Einschalige Glaswand im Rahmen | eine Scheibe je Wandebene, Rahmen umlaufend | Drehtür in Zarge | Der Regelfall für Büro- und Besprechungsräume | Rw ≈ 38 dB (12,76 mm VSG mit Schallschutzfolie) |
| Zweischalige Glaswand (Doppelverglasung im System) | zwei getrennte Scheiben mit Zwischenraum in einem Systemrahmen | schallgedämmte Drehtür | Räume mit erhöhtem Vertraulichkeitsanspruch | Rw 44–47 dB |
| Glasschiebe- oder Faltanlage | bewegliche Elemente, laufende Schiene | entfällt – die Anlage ist die Öffnung | Flächen, die zeitweise zusammengelegt werden | kein publizierter Wert |
Kapitel 09
Bei einer Glaswand wird fast immer über das Glas gesprochen – Aufbau, Dicke, Scheibenabstand. In der Praxis entscheiden die vier Anschlüsse: Deckenanschluss, Bodenanschluss, seitlicher Wandanschluss und die Tür. Der häufigste Fall ist der Deckenanschluss: Endet die Wand an einer durchlaufenden abgehängten Decke statt an der Rohdecke, läuft der Schall über den Deckenhohlraum in den Nachbarraum. Die Wand ist dann akustisch kürzer, als sie aussieht – und zwar unabhängig davon, wie gut das Glas ist.
Dasselbe gilt für einen durchlaufenden Doppelboden und für offene Brüstungskanäle. Die Tür ist der zweite Punkt: Sie ist in nahezu jeder Konstruktion das schwächste Element, und eine hervorragende Wand mit einer Standardtür wird von der Tür bestimmt, nicht von der Wand. Praktische Konsequenz für die Ausschreibung: Gefordert werden muss der Wert des eingebauten Systems einschließlich Tür und Anschlüssen, nicht der Laborwert des Glases. Ein Glaswert ohne Angabe zum Deckenanschluss ist keine belastbare Aussage über das, was im Raum ankommt.
Kapitel 10
Kapitel 11
Glasflächen sind die größten unverbauten Markenflächen im Büro. Wir folieren Logos, Streifenraster, Mustermotive oder ganze Wandgrafiken – ablösbar oder dauerhaft.
Sicherheitsmarkierungen: Die ASR A1.6 verlangt unter Punkt 4.3 Absatz 1 die Kennzeichnung durchsichtiger, nicht strukturierter Flächen in der Nähe von Arbeitsplätzen und im Bereich von Verkehrswegen „in Augenhöhe“ – als Bildzeichen, Symbol, farbige Tönung oder Klebefolie, deutlich abgesetzt je nach Beleuchtung und Hintergrund. Ein Höhenmaß in Zentimetern nennt die ASR dort nicht; die konkrete Ausführung ist eine Planungsentscheidung und gehört als eigene Position in die Leistungsbeschreibung.
Rahmen optional in Schwarz pulverbeschichtet (Industrial-Look), Aluminium natur, RAL-Ton nach Wahl oder rahmenlos.
Kapitel 12
Anders als oft angenommen sind moderne Glaswände nicht akustisch unterlegen. Mit richtiger Konfiguration erreichen sie Werte, die in der Praxis kaum von massiven Wänden unterscheidbar sind:
Türanschlüsse und Bodenprofile sind dabei der kritischste Punkt – wir liefern absenkbare Bodendichtungen, Magnetfalzdichtungen und werkseitig schallabgedichtete Profile.
Kapitel 13
Bei absturzsichernden Verglasungen (z. B. an Brüstungen) liefern wir grundsätzlich VSG – mit Resttragfähigkeitsnachweis nach DIN 18008.
Kapitel 14
Alle Preise inkl. Lieferung, Montage und Schutzfolien-Entfernung nach Bauende.
Kapitel 15
Zu diesem Punkt steht viel Ungenaues im Netz – meist in Form konkreter Zentimeterangaben, die als gesetzliche Vorgabe ausgegeben werden. Die Verordnung selbst ist an dieser Stelle klarer und knapper, als die meisten Angebote vermuten lassen.
Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Anhang zwei Kennzeichnungspflichten für durchsichtige Bauteile, und sie unterscheiden sich. Für Wände gilt Nr. 1.5 Abs. 3 im Wortlaut: „Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein.“ Für Türen gilt Nr. 1.7 Abs. 2: „Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.“ Die Ganzglaswand ist also ausdrücklich erfasst – und zwar mit dem Maßstab „deutlich“, nicht mit einer Höhenangabe.
Der zweite Satz von Nr. 1.5 Abs. 3 wird dabei fast immer übersehen, obwohl er der teurere ist: Durchsichtige Wände „müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräumen oder die Verkehrswege abgeschirmt sein, dass die Beschäftigten nicht mit den Wänden in Berührung kommen und beim Zersplittern der Wände nicht verletzt werden können.“ Das ist eine Alternativpflicht neben der Kennzeichnung, nicht ein Ersatz für sie: Eine markierte Ganzglaswand aus nicht bruchsicherem Glas ohne Abschirmung erfüllt die Vorschrift nicht. In der Praxis wird die erste Alternative gewählt – ESG oder VSG –, und genau deshalb gehört die Glasart in die Leistungsbeschreibung und nicht in die Ausführungsplanung.
Was die Verordnung dagegen an keiner dieser beiden Stellen nennt, ist ein Zahlenwert: keine Höhe in Zentimetern, keine Streifenbreite, keine Kontrastzahl, keine Anzahl der Markierungsebenen. Auch die ASR A1.6 nennt unter Punkt 4.3 Absatz 1 kein Höhenmaß, sondern verlangt die Kennzeichnung durchsichtiger, nicht strukturierter Flächen „in Augenhöhe“ – durch ausreichend große Bildzeichen, Symbole, farbige Tönung oder Klebefolien, die sich je nach Beleuchtung und Hintergrund deutlich abheben; für die Gestaltung verweist sie auf ASR A1.3. Kontrastanforderungen enthält DIN 32975:2009-12. Die drei Ebenen haben unterschiedliche Rechtswirkung: Die Verordnung verpflichtet unmittelbar, die Technische Regel begründet eine Vermutungswirkung, die Norm gilt erst durch Vereinbarung oder durch Verweis.
| Ebene | Was sie für Ganzglasflächen regelt | Rechtswirkung |
|---|---|---|
| ArbStättV Anhang Nr. 1.5 Abs. 3 | Durchsichtige Wände, ausdrücklich Ganzglaswände, müssen deutlich gekennzeichnet sein – und zusätzlich aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder abgeschirmt sein | unmittelbar verpflichtend |
| ArbStättV Anhang Nr. 1.7 Abs. 2 | Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein | unmittelbar verpflichtend |
| ArbStättV Anhang Nr. 1.6 Abs. 2 | Fenster und Oberlichter müssen so eingebaut sein, dass sie ohne Gefährdung gereinigt werden können | unmittelbar verpflichtend |
| ASR A1.6 Punkt 4.3 Absatz 1 | konkretisiert die Kennzeichnung durchsichtiger Flächen: „in Augenhöhe“, Bildzeichen, Symbole, Tönung oder Folien, Kontrast nach ASR A1.3 – ohne Höhenmaß | Vermutungswirkung, keine unmittelbare Pflicht |
| Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG | Art und Umfang der Markierung im Einzelfall, abhängig von der konkreten Gefährdung im Betrieb | verpflichtend, aber einzelfallbezogen |
| DIN 32975:2009-12 | Leuchtdichtekontraste, Größe und Beleuchtung visueller Informationen | gilt durch Vereinbarung oder Verweis |
Für die Praxis folgt daraus eine einfache Regel: Kennzeichnung und Glasart gehören als zwei getrennte Positionen in die Leistungsbeschreibung. „Kennzeichnung nach Vorschrift“ ist keine prüfbare Anforderung, weil die Vorschrift nur „deutlich“ verlangt und die Technische Regel nur „in Augenhöhe“. Prüfbar wird es erst mit einer Aussage wie: Markierung in Augenhöhe, Kontrast nach DIN 32975, Ausführung als bedruckte Folie oder als Siebdruck im Glas – und dazu die Glasart, mit der die Alternativpflicht aus Nr. 1.5 Abs. 3 erfüllt wird. Zu klären ist außerdem, wer die Kennzeichnung ausführt; sie ist bei Ganzglasanlagen kein selbstverständlicher Bestandteil des Lieferumfangs.
Anhang der Arbeitsstättenverordnung im Volltext
DIN 32975 bei DIN Media
Kapitel 16
Die zweite Vorgabe der Arbeitsstättenverordnung zu Glasflächen wird in Angeboten fast nie erwähnt, obwohl sie die Systemwahl beeinflusst. Anhang Nr. 1.6 Abs. 2 verlangt, dass Fenster und Oberlichter „so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut sein“ müssen, „dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können“. Der Wortlaut nennt Fenster und Oberlichter – die Zielrichtung, gefahrlose Reinigbarkeit als Eigenschaft des Einbaus zu behandeln, trifft auf raumhohe Ganzglasanlagen genauso zu, und dort wird sie regelmäßig übersehen.
Drei Konstellationen erzeugen den Konflikt, und alle drei entstehen erst beim Aufmaß, nicht bei der Systemauswahl:
Die doppelschalige Glaswand hat einen geschlossenen Zwischenraum. Ist er nicht öffenbar ausgeführt, ist die Innenseite der beiden Scheiben nicht erreichbar – Staub und Kondensat bleiben dauerhaft sichtbar. Die Frage „ist der Scheibenzwischenraum öffenbar, und mit welchem Werkzeug“ gehört in die Ausschreibung, nicht in die Abnahme.
Die Überkopfverglasung und jede Fläche oberhalb von etwa Reichhöhe verlangt ein Arbeitsmittel für die Reinigung. Wo keine Standfläche für eine Leiter vorhanden ist, weil davor Arbeitsplätze stehen, ist die Fläche faktisch nicht reinigbar.
Die flächenbündige Schiebetür hat eine untere Laufschiene oder eine Bodenführung. Beide sammeln Schmutz, und beide sind bei bodengleicher Ausführung nur mit Spezialwerkzeug zu reinigen. Bei einer Ganzglaswand ohne untere Führung entfällt der Punkt, dafür steigt die Anforderung an die obere Aufhängung.
| Bauform | Reinigungsaufwand | Was vor der Bestellung zu klären ist |
|---|---|---|
| Einscheiben-Ganzglaswand | gering; beide Seiten frei zugänglich | Standfläche vor der Wand für das Reinigungsgerät |
| Doppelschalige Schallschutz-Glaswand | hoch, wenn der Zwischenraum geschlossen ist | Ist der Scheibenzwischenraum öffenbar? Mit welchem Werkzeug, in welchem Intervall? |
| Ganzglasanlage mit Oberlicht | hoch; Arbeitsmittel erforderlich | Ist eine Standfläche vorhanden, oder wird eine Hubarbeitsbühne nötig? |
| Flächenbündige Glasschiebetür | mittel; Laufschiene und Bodenführung | Ist die Bodenführung ausgebaut reinigbar, oder verbleibt eine offene Fuge? |
| Schaltbares Privacy-Glas | mittel; Folienverbund reagiert auf Reinigungsmittel | Welche Reinigungsmittel gibt der Hersteller frei, und was passiert bei Abweichung? |
Der Grund, warum das hierher gehört und nicht in die Betriebsphase: Alle fünf Fragen sind vor der Bestellung kostenlos und danach teuer. Eine nicht öffenbare doppelschalige Wand wird nicht nachträglich öffenbar.
Kapitel 17
Der Markt verwendet für dieselbe Sache mindestens vier Begriffe, und die Verwechslung kostet in der Ausschreibung Geld. Wer Glaswände Büro sucht, meint fast immer eine raumhohe, transparente Trennung zwischen zwei Arbeitsbereichen. Wer Bürotrennwand sucht, meint häufig etwas anderes: eine freistehende Stellwand oder eine geschlossene Systemtrennwand ohne Glasanteil. Beide Suchwege treffen sich erst dort, wo eine Bürotrennwand aus Glas gefragt ist – und genau an dieser Stelle entstehen die Angebote, die sich nicht vergleichen lassen. Die folgende Zuordnung trennt die Begriffe nach Bauart, Glasanteil und dem Schalldämm-Maß, das die jeweilige Bauart überhaupt erreichen kann. Die Werte sind die Richtwerte dieser Seite: einschalige Ganzglasanlagen liegen bei rund Rw 32 dB, mit Verbundglas und Schallschutzfolie sind 38 dB möglich, doppelschalige Aufbauten erreichen bis Rw 47 dB. Wer eine Bürotrennwand aus Glas ausschreibt, sollte deshalb nie den Begriff allein nennen, sondern immer Bauart plus geforderten Rw-Wert. Moderne Büroflächen werden heute lichtdurchflutet geplant; die Glaswand ist dabei das Bauteil, das Tageslicht weitergibt, ohne die akustische Trennung aufzugeben. Genau dieser Zielkonflikt – Transparenz gegen Schallschutz – ist der Grund, warum die Bauart vor der Optik entschieden werden muss. Für die Raumtrennung im Büro heißt das praktisch: Erst den geforderten Rw-Wert festlegen, dann die Bauart wählen, und erst danach über Design, Beschriftung und Oberflächen sprechen.
| Begriff | gemeinte Bauart | Glasanteil | erreichbares Schalldämm-Maß |
|---|---|---|---|
| Glaswand Büro / Glaswände Büro | raumhohe transparente Trennung, ein- oder zweischalig | 60–100 % | Rw 32–47 dB |
| Bürotrennwand (Sammelbegriff) | mit oder ohne Glas, Stellwand bis Systemtrennwand | 0–100 % | ohne Bauartangabe nicht bestimmbar |
| Ganzglaswand / Ganzglasanlage | rahmenlose Einscheibenkonstruktion | 100 % | Rw ca. 32 dB, mit VSG und Folie 38 dB |
| Doppelschalige Glaswand | zwei Scheibenebenen mit Luftzwischenraum | 100 % | bis Rw 47 dB |
| Stellwand | freistehend, nicht raumhoch | 0–30 % | kein Rw ausweisbar, nur Abschirmwirkung |
Kapitel 18
Glastrennwände für Konferenzräume sind der Fall, an dem sich entscheidet, ob eine Glaswand ihr Geld wert ist. In einem Konferenzraum wird nicht gearbeitet, sondern verhandelt – und der Raum muss zwei Dinge gleichzeitig leisten, die einander widersprechen: Er soll sichtbar Teil der Fläche bleiben und trotzdem vertraulich sein. Ganzglaswände Schallschutz ist deshalb der häufigste Suchbegriff vor der Ausschreibung, und die ehrliche Antwort lautet: Eine einschalige Ganzglasanlage mit Rw ca. 32 dB ist für einen Besprechungsraum ausreichend, für einen Vertrauensraum nicht. Ab dem Moment, in dem Gehälter, Kündigungen oder Vertragskonditionen im Raum besprochen werden, führt kein Weg an einem doppelschaligen Aufbau vorbei. Der Aufpreis ist erheblich, aber er ist kalkulierbar: Die doppelschalige Konferenzwand mit Rw 47 dB liegt bei rund 480 Euro je Quadratmeter, während die einschalige Ganzglasanlage ab etwa 350 Euro je Quadratmeter beginnt. Der zweite, fast immer übersehene Punkt betrifft die Tür. Eine Glaswand mit Rw 47 dB und einer Tür ohne umlaufende Dichtung und ohne absenkbare Bodendichtung liefert im eingebauten Zustand deutlich weniger als das Datenblatt verspricht – die Tür ist bei Glastrennwänden für Konferenzräume das schwächste Glied, nicht die Scheibe. Wer ausschreibt, sollte den geforderten Wert deshalb nie auf das Wandelement beziehen, sondern auf das Element einschließlich Tür und Anschluss an Decke und Boden. Das gilt für Glaswände Büro in jeder Bauart, unabhängig vom Hersteller. Hintergrundwerte zur Schalldämmung im Büro und die aktuellen Preise für Glastrennwände stehen auf den beiden verlinkten Seiten.
| Raumsituation | empfohlener Aufbau | Rw-Zielwert | Richtwert je m² |
|---|---|---|---|
| Besprechungsraum, offene Themen | einschalige Ganzglasanlage | ca. 32 dB | ab ca. 350 € |
| Besprechungsraum, gemischte Nutzung | Verbundglas mit Schallschutzfolie | ca. 38 dB | zwischen beiden Werten |
| Konferenzraum, vertrauliche Themen | doppelschalige Glaswand | 44–47 dB | ab ca. 480 € |
| Vorstands- oder Vertrauensraum | doppelschalig plus Tür mit Absenkdichtung | 47 dB inkl. Tür | ab ca. 480 € zzgl. Tür |
Branchenübergreifend bewährt – jede Konfiguration auf den jeweiligen Einsatz ausgelegt.
Preise pro m² für Einfach-, Doppel- und Rahmenglas – transparent aufgeschlüsselt.
Damit hinter Glas auch akustisch Ruhe einkehrt – 4 Wirkebenen im Vergleich.
Modulare Wandsysteme – ideale Ergänzung zu Ganzglas-Elementen.
Pods, Absorber und Raumakustik nach DIN 18041.
Konferenztisch, Stühle und Stauraum aus einer Hand.
Drehtür, Schiebetür und Ganzglastür im Trennwandsystem – Varianten und Planungstipps.
Maße, Zonen und Anschlüsse am Empfang.
Welcher Raumteiler zu welchem Grundriss passt.
Wann Absorberflächen wirken und wann nicht.
Ganzglaswände beginnen bei ca. 350 € pro m² inkl. ESG-Sicherheitsglas, Profilen und Montage. Schallschutzverglasungen oder doppelschalige Systeme liegen entsprechend höher. Wir kalkulieren transparent nach Aufmaß und liefern ein Festpreisangebot innerhalb 48 Stunden.
Standardmäßig 10 mm Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach DIN EN 12150. Für höhere Schallschutzanforderungen 2× Verbundsicherheitsglas (VSG) mit Schallschutzfolie. Optional schaltbares Privacy-Glas (PDLC-Folie) für Meetingräume.
Ja. Unsere Ganzglas-Systeme kommen ohne sichtbare Vertikalprofile aus – nur ein schmales Bodenprofil und eine Deckenführung bleiben sichtbar. So entsteht maximale Transparenz und ein offenes Raumgefühl.
Wir setzen auf gedämpfte Soft-Close-Beschläge führender Hersteller (Dorma, Geze, MWE). Die Türen schließen flüsterleise, sind barrierefrei nach DIN 18040 und langlebig auch im Hochfrequenzbetrieb.
Eine 10-mm-ESG-Wand erreicht ca. Rw 32 dB. Mit Verbundglas und Schallschutzfolie sind 38 dB möglich, mit doppelschaliger Verglasung bis Rw 47 dB – ausreichend für Boardrooms und Vertrauensräume.
Ja, und die Pflicht steht sogar direkt in der Verordnung. Anhang Nr. 1.5 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände — „insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen“ — „deutlich gekennzeichnet sein“ müssen; für durchsichtige Türen gilt zusätzlich Nr. 1.7 Abs. 2 („in Augenhöhe“). Die ASR A1.6 konkretisiert das unter Punkt 4.3 Absatz 1 mit Bildzeichen, Symbolen, farbiger Tönung oder Klebefolien, die sich je nach Beleuchtung und Hintergrund deutlich abheben. Ein Höhenmaß in Zentimetern nennt keine dieser Stellen. Wer eine bestimmte Markierungshöhe als gesetzlich vorgeschrieben bezeichnet, gibt eine Planungsentscheidung als Vorschrift aus. Wichtig außerdem: Nr. 1.5 Abs. 3 verlangt neben der Kennzeichnung, dass die Wand aus bruchsicherem Werkstoff besteht oder abgeschirmt ist — die Markierung allein genügt nicht.
Für Besprechungsräume an der Fassade genügt meist eine Einscheiben-Ganzglaswand; im Kern der Fläche und überall dort, wo vertraulich gesprochen wird, ist die doppelschalige Ausführung die richtige Wahl. Für Flächen, die sich verändern sollen, sind Glasschiebetür-Anlagen die flexibelste Lösung. Entscheidend sind Vertraulichkeitsbedarf, Veränderungshäufigkeit und der gewünschte Lichtdurchlass.
Nicht zwangsläufig. Doppelschalige Glaswände erreichen je nach Aufbau Schalldämm-Maße bis Rw 47 dB und liegen damit im Bereich geschlossener Systemtrennwände. Kritisch sind nicht die Scheiben, sondern Türen, Anschlüsse und harte Oberflächen im Raum – Glas reflektiert Schall, weshalb vollverglaste Räume zusätzliche absorbierende Flächen an Decke oder Rückwand brauchen.
Ganzglasanlage bezeichnet die rahmenlose Bauform: Die Scheiben stehen ohne vertikale Profile nebeneinander und werden nur von einem Boden- und einem Deckenprofil gehalten. Glastrennwand ist der Oberbegriff für jede raumteilende Konstruktion mit Glasfüllung, auch mit Rahmen. Glaswand wird meist gleichbedeutend verwendet, beschreibt in Leistungsverzeichnissen aber häufiger die raumhohe, feststehende Ausführung. Wer eine Ganzglasanlage ausschreibt und ein gerahmtes System kalkuliert bekommt, vergleicht zwei verschiedene Bauteile.
Weil über das Ergebnis meist nicht das Glas entscheidet, sondern die vier Anschlüsse: Deckenanschluss, Bodenanschluss, seitlicher Wandanschluss und Tür. Endet die Wand an einer durchlaufenden abgehängten Decke statt an der Rohdecke, läuft der Schall über den Deckenhohlraum in den Nachbarraum; dasselbe gilt für einen durchlaufenden Doppelboden und offene Brüstungskanäle. Die Tür ist in nahezu jeder Konstruktion das schwächste Element und bestimmt das Ergebnis. Der Laborwert des Glases gilt für das Bauteil, nicht für den Raum – gefordert werden muss der Wert des eingebauten Systems einschließlich Tür und Anschlüssen.
Der Regelfall ist die einschalige, gerahmte Ausführung. Sobald vertraulich gesprochen wird, ist die zweischalige Ausführung die richtige Wahl, weil zwei getrennte Scheiben mit Zwischenraum deutlich mehr leisten als eine Scheibe. Eine Ganzglasanlage passt dort, wo Repräsentation vor Vertraulichkeit steht – etwa im Empfangsbereich oder bei offenen Besprechungsplätzen. Entscheidend bleibt in allen drei Fällen die Tür, weil sie das schwächste Element der Raumhülle ist.
Eine Verglasung ohne vertikale Rahmenprofile: Die Scheiben stehen stumpf aneinander und werden von einem Klemmprofil an Boden und Decke gehalten, die Stoßfuge wird versiegelt. Ganzglastrennwände ist der gebräuchliche Plural für dieselbe Bauart, Ganzglasanlage betont zusätzlich, dass Wand, Ganzglastür und Oberlicht ein System bilden.
Deutlich weniger als eine zweischalige gerahmte Glaswand. Eine einschalige Ganzglaswand ist akustisch ein einzelnes Bauteil ohne Entkopplung und hat an Stoßfugen und Deckenanschluss weniger Dichtungsebenen. Für vertrauliche Nutzung ist sie selten die richtige Wahl. Maßgeblich ist ohnehin nicht der Laborwert der Scheibe, sondern der Wert der eingebauten Konstruktion samt Anschlüssen.
In aller Regel zweischalige, gerahmte Systeme. Glastrennwände für Konferenzräume müssen Vertraulichkeit sicherstellen, und das erreicht eine rahmenlose Ganzglaswand konstruktionsbedingt kaum. Ebenso wichtig sind die Anschlüsse: Eine durchlaufende Doppelbodenkammer oder eine offene Rasterdecke hebeln jeden guten Bauteilwert aus.
Für die Bemessung und Konstruktion linienförmig gelagerter Verglasungen gilt DIN 18008. Für lichtdurchlässige Wände in Arbeitsstätten konkretisiert die ASR A1.6 die Anforderungen, unter anderem zur Erkennbarkeit von Glasflächen. Welche Ausführung im Einzelfall erforderlich ist, gehört mit dem Fachplaner geklärt.
Ja. Anhang Nr. 1.5 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, „insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen“, „deutlich gekennzeichnet sein“ müssen; für durchsichtige Türen gilt Nr. 1.7 Abs. 2 („in Augenhöhe“). Ein Zahlenwert steht an keiner der beiden Stellen. Hinzu kommt die Alternativpflicht aus Nr. 1.5 Abs. 3: Die Wand muss außerdem aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so abgeschirmt sein, dass niemand mit ihr in Berührung kommt. Kennzeichnung und Glasart gehören deshalb als zwei getrennte Positionen in die Leistungsbeschreibung.
Kein Rechtstext nennt hier einen Zahlenwert. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Nr. 1.5 Abs. 3 für Wände „deutlich gekennzeichnet“ und in Nr. 1.7 Abs. 2 für durchsichtige Türen „in Augenhöhe“; die ASR A1.6 konkretisiert unter Punkt 4.3 Absatz 1 ebenfalls nur „in Augenhöhe“ und verweist für die Gestaltung auf ASR A1.3. Kontrastanforderungen enthält DIN 32975:2009-12. Die konkrete Höhe ist damit eine Planungsentscheidung, die in die Ausschreibung gehört — nicht eine Vorgabe, die man zitieren kann. Wer eine Zentimeterangabe als gesetzlich vorgeschrieben bezeichnet, verwechselt Verordnung, Technische Regel und Norm; die drei haben unterschiedliche Rechtswirkung.
Das hängt vollständig von der Ausführung ab und ist keine Eigenschaft der Bauform. Ist der Scheibenzwischenraum nicht öffenbar konstruiert, sind die beiden Innenseiten dauerhaft nicht erreichbar. Die Frage gehört in die Ausschreibung, weil sie sich nachträglich nicht lösen lässt: Eine geschlossen ausgeführte Wand wird nicht öffenbar. Zu klären ist außerdem, mit welchem Werkzeug und in welchem Intervall die Öffnung vorgesehen ist.
Anhang Nr. 1.6 Abs. 2 verlangt für Fenster und Oberlichter, dass sie „so ausgewählt oder ausgerüstet und eingebaut“ sein müssen, „dass sie ohne Gefährdung der Ausführenden und anderer Personen gereinigt werden können“. Die Reinigbarkeit ist damit eine Eigenschaft des Einbaus, nicht eine Frage des späteren Betriebs. Bei raumhohen Ganzglasanlagen heißt das praktisch: Standfläche, erreichbare Höhe und Zugänglichkeit der Bodenführung gehören ins Aufmaß.
Einschalige Ganzglasanlagen beginnen bei rund 350 Euro je Quadratmeter, doppelschalige Konferenzwände mit Rw 47 dB liegen bei etwa 480 Euro je Quadratmeter. Türen, Anschlüsse und Beschriftung kommen hinzu.
Eine einschalige Ganzglaswand erreicht rund Rw 32 dB. Mit Verbundglas und Schallschutzfolie sind 38 dB möglich, doppelschalige Aufbauten erreichen bis Rw 47 dB.
Nur im doppelschaligen Aufbau und nur, wenn die Tür mitgerechnet wird. Eine Tür ohne umlaufende und absenkbare Dichtung senkt das Ergebnis des gesamten Elements unabhängig vom Wert der Scheibe.
Bürotrennwand ist ein Sammelbegriff und reicht von der freistehenden Stellwand bis zur raumhohen Systemtrennwand. Eine Glaswand ist immer raumhoch und hat einen Glasanteil von 60 bis 100 Prozent.