Ratgeber · Brandschutz

F90 Brandschutz bei Trennwänden: F30 Wand und F90 Wand planen

Feuerwiderstandsklassen, Rechtsrahmen, Praxis: was Bauherren, Architekten und Facility-Manager über Brandschutz bei Bürowänden wissen sollten.

Aktualisiert 20. September 202612 min LesezeitRedaktion Die Objekteinrichtung

F90 Wand, F30 Wände, feuerbeständig, REI 90 – in einer Ausschreibung stehen diese Begriffe oft nebeneinander und meinen teilweise dasselbe, teilweise nicht. Dieser Abschnitt ordnet die Kurzzeichen ein und zeigt, woran F90 Brandschutz in der Praxis tatsächlich scheitert.

Brandschutz F90 und F30: die Brandschutzklasse F90 im baulichen Brandschutz

Wer nach Brandschutz F90 sucht, meint in der Regel ein Bauteil, das im Brandfall 90 Minuten standhält. Die Brandschutzklasse F90 ist Teil des baulichen Brandschutzes und in DIN 4102-2 definiert; der Kennbuchstabe F steht für Wände, Decken, Stützen, Unterzüge und Treppen, die Zahl für die Feuerwiderstandsdauer in Minuten. Eine F90-Wand muss dabei über die vollen 90 Minuten drei Kriterien gleichzeitig erfüllen: Tragfähigkeit, Raumabschluss und Wärmedämmung. Genau diese drei Kriterien bilden im europäischen System die Buchstaben R, E und I ab — aus F90 wird dort je nach Funktion REI 90 oder, bei nichttragenden Wänden, EI 90.

Die Zusatzbuchstaben A und B beschreiben nicht die Dauer, sondern die Baustoffe: F90-A besteht vollständig aus nichtbrennbaren Baustoffen, F90-B enthält brennbare Anteile, F90-AB ist eine Mischform. Für die Ausschreibung ist diese Unterscheidung wichtiger als die Zahl allein — ein Brandschutzkonzept, das F90-A verlangt, ist mit einer F90-B-Konstruktion nicht erfüllt. Im baulichen Brandschutz kommt hinzu, dass eine Brandwand mehr leisten muss als eine feuerbeständige Trennwand: Sie muss zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten.

Brandschutzklasse F90 und F30: Kurzbezeichnung, Bedeutung, europäische Entsprechung
KurzbezeichnungFeuerwiderstandsdauerBaustoffeEntsprechung nach DIN EN 13501-2
F30-B30 Minutenbrennbare Anteile zulässigEI 30 (nichttragend) / REI 30 (tragend)
F30-A30 MinutennichtbrennbarEI 30 / REI 30, Baustoffklasse A
F90-B90 Minutenbrennbare Anteile zulässigEI 90 (nichttragend) / REI 90 (tragend)
F90-A90 MinutennichtbrennbarEI 90 / REI 90, Baustoffklasse A

Für die Praxis heißt das: Klären Sie vor der Ausschreibung, ob Ihr Brandschutzkonzept in F-Klassen nach DIN 4102-2 oder in EI-Klassen nach DIN EN 13501-2 formuliert ist. Beide Systeme sind gebräuchlich, Bestandsunterlagen führen meist F-Klassen, neuere Nachweise EI-Klassen. Ein Angebot, das auf das jeweils andere System lautet, ist nicht falsch — aber es ist nur nach Zuordnung vergleichbar.

Grundlagen: F, T, EI, S

  • F30/F60/F90/F120: Feuerwiderstand von Wänden nach DIN 4102 (deutsch).
  • T30/T60/T90: Feuerwiderstand von Türen (Türblätter, Zargen, Beschläge zertifiziert).
  • EI 30 / EI 60 / EI 90: Europäische Klassifikation nach EN 13501-2 (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung).
  • RS / S: Rauchdichtigkeit – zusätzliche Anforderung, oft an Fluchtwegtüren.
  • A/B-Klassen: Baustoffklassen (A = nichtbrennbar, B = brennbar). Nicht mit F-Klassen verwechseln.

F90 Wand und F30 Wände: was die Kürzel nach DIN 4102-2 bedeuten

Die Kurzzeichen stammen aus DIN 4102-2. Der Kennbuchstabe F bezeichnet das Bauteil, die Zahl die geprüfte Feuerwiderstandsdauer in Minuten, abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Eine F90 Wand hält dem Normbrand also mindestens 90 Minuten stand, F30 Wände mindestens 30 Minuten. Die Musterbauordnung benutzt für dieselben Zeiten Klartextbegriffe: feuerhemmend für 30 Minuten, hochfeuerhemmend für 60 Minuten, feuerbeständig für 90 Minuten. Wer eine Ausschreibung liest, findet beide Systeme nebeneinander und muss wissen, dass sie dieselbe Anforderung beschreiben.

Entscheidend ist der Zusatzbuchstabe dahinter. A steht für Konstruktionen, deren wesentliche Bestandteile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, B für Konstruktionen, in denen brennbare Baustoffe zulässig sind. F 90-A und F 90-B halten beide 90 Minuten, sind bauordnungsrechtlich aber nicht austauschbar: Wo die Landesbauordnung nichtbrennbare Baustoffe verlangt, genügt F 90-B nicht. Dieser eine Buchstabe entscheidet häufiger über die Genehmigungsfähigkeit als die Zahl davor.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2 und die Begriffe der Musterbauordnung
Kurzzeichengeprüfte FeuerwiderstandsdauerBegriff der Musterbauordnung
F 30mindestens 30 Minutenfeuerhemmend
F 60mindestens 60 Minutenhochfeuerhemmend
F 90mindestens 90 Minutenfeuerbeständig
F 120 / F 180mindestens 120 / 180 MinutenSonderanforderungen, z. B. Komplextrennwände
Zusatz -Akeine eigene Zeitangabewesentliche Bestandteile aus nichtbrennbaren Baustoffen
Zusatz -Bkeine eigene Zeitangabebrennbare Baustoffe in der Konstruktion zulässig

F-Klassen nach DIN 4102-2 und REI-Klassen nach DIN EN 13501-2

Seit der europäischen Harmonisierung stehen zwei Klassifizierungen gleichberechtigt nebeneinander. DIN EN 13501-2 beschreibt den Feuerwiderstand nicht mehr über ein Sammelkürzel, sondern über drei getrennte Leistungskriterien: R für die Tragfähigkeit, E für den Raumabschluss und I für die Wärmedämmung. Jedem Kriterium wird eine Zeit in Minuten zugeordnet, gestuft in 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 und 360 Minuten. Eine nichttragende F90-Trennwand entspricht damit sinngemäß EI 90, eine tragende Konstruktion REI 90.

Der Unterschied ist keine Formsache. Die europäische Systematik trennt sauber, was die F-Klasse zusammenfasst: Eine Verglasung der Klasse E 30 hält den Raum 30 Minuten geschlossen, lässt aber Wärmestrahlung durch; erst EI 30 begrenzt zusätzlich die Temperatur auf der brandabgewandten Seite. In der älteren deutschen Systematik heißt genau diese Unterscheidung G-Verglasung gegenüber F-Verglasung. Wer eine Brandschutzverglasung F90 ausschreibt, aber eine G-klassifizierte Scheibe geliefert bekommt, hat kein gleichwertiges Bauteil erhalten, sondern ein anderes.

Leistungskriterien nach DIN EN 13501-2 und ihre Entsprechung
KriteriumBedeutung im Brandfalltypisches Beispiel
RTragfähigkeit bleibt erhaltenR 90 – tragende Wand
ERaumabschluss, kein Durchtritt von Flammen und RauchE 30 – Verglasung, früher G 30
IWärmedämmung, begrenzte Temperatur auf der brandabgewandten SeiteEI 30 – Verglasung, früher F 30
EIRaumabschluss und WärmedämmungEI 90 – nichttragende F 90 Trennwand
REIalle drei Kriterien zusammenREI 90 – tragende F 90 Wand

Wie erreiche ich F90 Brandschutz bei einer Trennwand?

F90 Brandschutz erreicht man nicht mit einem einzelnen Produkt, sondern mit einer geprüften Konstruktion. Ständerwerk, Beplankung in der geprüften Lagenzahl, Dämmstoff im geprüften Rohdichtebereich, Fugenausbildung und die Anschlüsse an Rohdecke und Bestandswand müssen dem Verwendbarkeitsnachweis entsprechen. Weicht ein Detail ab, entfällt die Klassifizierung für das gesamte Bauteil.

In der Praxis scheitert F90 Brandschutz fast nie am Wandaufbau selbst, sondern an drei Stellen: am oberen Anschluss über der abgehängten Decke, an Durchdringungen für Kabel und Lüftung und an Türen und Verglasungen, die eine niedrigere Klasse haben als die Wand, in der sie sitzen. Eine F90 Wand mit einer T30-Tür ergibt in Summe keine durchgehende F90-Abschottung, sofern die Bauaufsicht für den Abschluss nicht ausdrücklich eine niedrigere Klasse zulässt – was im Bürobau durchaus vorkommt und im Brandschutzkonzept stehen muss.

Tragende Konstruktionen sind zusätzlich zu betrachten: Bei ihnen muss im Brandfall neben dem Raumabschluss auch die lastabtragende und aussteifende Funktion erhalten bleiben. Das macht den Nachweis aufwendiger als bei nichttragenden Trennwänden, wie sie im Innenausbau der Regelfall sind.

  1. Verwendbarkeitsnachweis vorlegen lassen: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall
  2. Oberen Anschluss und Fugen exakt nach Prüfzeugnis ausführen, nicht nach Gewohnheit
  3. Durchdringungen für Kabel und Lüftung mit zugelassenen Abschottungen schließen und dokumentieren
  4. Türen, Verglasungen und Lüftungsklappen in der geforderten Klasse einplanen, nicht nachträglich
  5. Ausführung fotografisch dokumentieren, bevor die abgehängte Decke geschlossen wird

Den rechtlichen Rahmen dazu geben die Musterbauordnung, Bauministerkonferenz und das Deutsches Institut für Bautechnik: bauaufsichtliche Zulassungen vor. Wie sich klassifizierte Wände mit der Rettungswegführung vertragen, steht unter Fluchtwege und Trennwände nach ASR A2.3; die passenden Wandsysteme finden Sie unter Systemtrennwände.

MBO, LBO und Brandschutzkonzept

In Deutschland regelt die Musterbauordnung (MBO) den Rahmen, verbindlich ist jeweils die Landesbauordnung (LBO) des Bundeslands. Für den konkreten Bau gilt zusätzlich das Brandschutzkonzept, das ein Sachverständiger erstellt und die Bauaufsicht prüft. Bei Verwaltungsbauten kann die Sonderbauverordnung greifen (VStättV, MVStättV, MIndBauRL für Industriebauten u. a.).

Wann welche Klasse im Bürobau?

SituationAnforderung (typisch)
Wand zwischen Räumen einer Nutzungseinheitmeist ohne Feuerwiderstand
Wand zu notwendigem FlurF30 (bzw. EI 30)
Wand zwischen NutzungseinheitenF30–F90 je Gebäudeklasse
Wand zu notwendigem TreppenraumF90 + Rauchdichtigkeit
Brandwand (Gebäudetrennwand)F90-A (nichtbrennbar)

Trennwandsysteme und ihre Klassen

Alle unsere Systemtrennwände sind bis F90 verfügbar. Der Aufbau ändert sich mit der Klasse: dickere Beplankung, Spezialdämmung, geprüfte Anschlussdetails. Details in unserem Portfolio unter Systemtrennwände.

Für transparente F30/F90-Verglasungen kommt Spezialglas zum Einsatz (Pyrostop, Contraflam u. ä.). Die Verglasung ist deutlich dicker (30–50 mm statt 8–12 mm) und schwerer – Statik und Beschläge müssen entsprechend ausgelegt sein.

F-Klassen im Überblick: Wand, Tür, Verglasung

Die folgende Matrix fasst die Kostenaufschläge aus diesem Ratgeber je Bauteiltyp zusammen – als schnelle Orientierung, welche Klasse welches Bauteil wie stark verteuert.

KlasseWand (Vollpaneel)TürVerglasung
F30 / EI 30+25–40 % Aufpreis ggü. StandardT30-Tür: +900–1.800 €Brandschutzglas F30: 620–1.500 €/m²
F60 / EI 60Zwischenstufe, meist SonderanfertigungT60-Tür: Einzelpreis auf AnfrageBrandschutzglas F60: auf Anfrage
F90 / EI 90+50–90 % Aufpreis ggü. StandardT90-Tür: +2.400–4.200 €Brandschutzglas F90: ab 620 €, oft >1.000 €/m² bei Sonderstatik

Anschlüsse, Türen, Verglasung – wo Fehler entstehen

Die Wand ist nur ein Teil des Systems. Die häufigsten Fehlerquellen:

  • Kabelabschottungen im Wandanschluss fehlen oder sind nicht zertifiziert.
  • T30-Tür ohne Selbstschließer – Selbstschließer ist Pflicht.
  • Nicht durchgehende Wand: Zwischendecke bricht den Feuerwiderstand.
  • Beschichtungen oder Möbel überdecken den Zertifizierungsnachweis.
  • Nachträgliche Durchbrüche ohne Nachweis der Wiederherstellung.

Brandschutztüren T30 und T90: die Tür ist ein zugelassenes Gesamtbauteil

Eine F30-Wand mit einer normalen Tür ist keine F30-Abtrennung. Die Tür ist das Bauteil, an dem die Klassifizierung im Bürobau am häufigsten scheitert – nicht die Wand. Türen tragen in Deutschland die T-Klassen nach DIN 4102-5: T30 feuerhemmend, T60 hochfeuerhemmend, T90 feuerbeständig. Europäisch klassifiziert werden sie nach DIN EN 13501-2 als EI2 30, EI2 60 und EI2 90, geprüft nach DIN EN 1634-1. Das angehängte „C" steht für selbstschließend nach DIN EN 14600; die Richtlinie unterscheidet dort Dauerhaftigkeitsklassen C0 bis C5, wobei für stark frequentierte Türen im Bürobetrieb die höheren Klassen vorgesehen sind.

Deutsche KlasseEuropäische KlasseFeuerwiderstandTypischer Einsatz im Bürobau
T30EI2 30-C30 MinutenTür in einer F30-Wand, Tür zum notwendigen Flur
T60EI2 60-C60 MinutenZwischenstufe, im Bürobau selten
T90EI2 90-C90 MinutenTür in einer Brandwand oder zum notwendigen Treppenraum
RSSa bzw. S200kein FeuerwiderstandTür im Rettungsweg, wenn nur Rauch begrenzt werden muss
T30-RSEI2 30-C Sa30 Minuten und rauchdichtÜbergang vom Nutzungsbereich zum notwendigen Treppenraum

Die fünf Teile, die gemeinsam zugelassen sind

Der Verwendbarkeitsnachweis einer Brandschutztür gilt nicht für das Türblatt, sondern für die geprüfte Kombination aus fünf Bauteilen: Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss und Drücker sowie Schließmittel. Wird eines davon gegen ein Bauteil getauscht, das die Zulassung nicht nennt, verliert die Tür ihre Klassifizierung – auch wenn das Ersatzteil im Einzelfall gleichwertig aussieht. In der Praxis passiert das am häufigsten beim Drücker und beim Schließblech, weil beide im Betrieb verschleißen und oft ohne Rückfrage ersetzt werden.

Jede Brandschutztür trägt ein dauerhaft angebrachtes Kennzeichnungsschild, üblicherweise an der Bandseite der Zarge, mit Hersteller, Klassifizierung und Nachweisnummer. Das Schild ist bei der Abnahme das erste, was geprüft wird – fehlt es oder ist es überstrichen, gilt der Nachweis als nicht geführt.

Offenstehende Brandschutztüren: Feststellanlagen

Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Soll sie im Alltag trotzdem offen stehen – im Bürobau der Regelfall bei Fluchttüren in stark genutzten Fluren –, ist dafür eine Feststellanlage erforderlich. Diese besteht aus Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und mindestens einem Brandmelder und benötigt einen eigenen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Die Zulassungsgrundsätze sehen eine regelmäßige, mindestens jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person vor, die zu dokumentieren ist. Ein Türkeil ist kein Ersatz und im Brandfall ein Haftungsthema.

Brandschutztüren der Klassen T30 und T90 sowie Rauchschutztüren gehören bei uns zum Leistungsumfang: Wir liefern und montieren sie gemeinsam mit der Trennwand, in der sie sitzen. Das ist der praktische Grund, warum wir auf die Zusammengehörigkeit von Wand und Tür so deutlich hinweisen – die Klassifizierung gilt für den Abschluss als Ganzes, und getrennt beauftragte Gewerke verlieren genau an dieser Schnittstelle die Nachweiskette. Welche Klasse Ihr Objekt braucht, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept; die Abstimmung darauf übernehmen wir im Rahmen der Planung. Anfragen dazu über Kontakt.

Rauchschutztüren RS: nicht dasselbe wie eine Brandschutztür

Rauch verteilt sich schneller als Feuer und macht Rettungswege unbenutzbar, lange bevor ein Bauteil versagt. Deshalb gibt es eine eigene Anforderung dafür. Rauchschutztüren sind in DIN 18095 geregelt und werden mit RS gekennzeichnet; europäisch entspricht das den Klassen Sa für Kaltrauch und S200 für Rauch bis 200 °C nach DIN EN 13501-2.

Der entscheidende Punkt für die Planung: Eine reine Rauchschutztür hat für sich genommen keinen Feuerwiderstand. Sie begrenzt den Rauchdurchtritt, hält aber kein Feuer zurück. Umgekehrt ist eine T30-Tür nicht automatisch rauchdicht – Rauchdichtheit ist eine zusätzliche Prüfung mit umlaufender Dichtung und einer Lösung für die Bodenfuge, in der Regel einer absenkbaren Dichtung. Wo beides gefordert ist, lautet die Anforderung T30-RS beziehungsweise EI2 30-C Sa. In Ausschreibungen wird diese Kombination regelmäßig vergessen, weil „Brandschutztür" umgangssprachlich als Oberbegriff für beides verwendet wird.

Brandwand, Brandschutzwand, Trennwand – drei Begriffe, drei Anforderungen

„Brandschutzwand" ist kein genormter Begriff. Er taucht in Ausschreibungen häufig auf und meint je nach Verfasser eine F30-Trennwand, eine F90-Trennwand oder eine echte Brandwand – drei Bauteile mit deutlich unterschiedlichen Anforderungen und Kosten. Wer den Begriff ohne Klassenangabe ausschreibt, bekommt Angebote, die nicht vergleichbar sind.

BauteilGenormte BezeichnungTypische AnforderungRegelwerk
Wand zwischen Räumen einer NutzungseinheitNichttragende innere Trennwandohne Feuerwiderstand, Standsicherheit nach EinbaubereichDIN 4103-1
Wand zum notwendigen FlurFeuerhemmende TrennwandF30 / EI 30LBO, Brandschutzkonzept
Wand zum notwendigen TreppenraumFeuerbeständige TrennwandF90 / EI 90, zusätzlich rauchdichter AbschlussLBO, Brandschutzkonzept
Gebäudetrennwand / BrandabschnittBrandwandF90-A, nichtbrennbar, zusätzlich gegen mechanische Beanspruchung geprüftLBO, MBO

Der Unterschied zwischen einer F90-Trennwand und einer Brandwand wird am häufigsten übersehen. Eine Brandwand muss nicht nur 90 Minuten Feuerwiderstand aus nichtbrennbaren Baustoffen bringen, sondern zusätzlich nachweisen, dass sie auch nach einer mechanischen Beanspruchung raumabschließend bleibt – der Gedanke dahinter ist ein einstürzendes Bauteil im Brandfall. Eine F90-Systemtrennwand erfüllt diese Zusatzanforderung nicht automatisch.

Checkliste: Brandschutz vor der Trennwand-Planung klären

  1. Liegt ein Brandschutzkonzept vor, oder muss es erst erstellt werden? Ohne Konzept keine verbindliche Klassenzuordnung.
  2. Welche Wände grenzen Nutzungseinheiten, notwendige Flure oder Treppenräume ab? Nur dort ist F30/F90 überhaupt relevant (siehe Tabelle oben).
  3. Sind Türen im Konzept mitgedacht? Eine F30-Wand ohne T30-Tür mit Selbstschließer ist wirkungslos.
  4. Gibt es Kabel- oder Lüftungsdurchbrüche in der geplanten Wand? Diese brauchen zertifizierte Abschottungen.
  5. Ist die Zwischendecke durchgängig? Eine unterbrochene Wand-Decken-Anbindung bricht den Feuerwiderstand.
  6. Soll die Wand verglast sein? Dann frühzeitig Statik und Beschläge für das schwerere Brandschutzglas einplanen (siehe Systemtrennwände Kosten und Glastrennwände: Systeme und Glasaufbau für Preisvergleiche).

Kostenaufschlag Brandschutz

Gegenüber der Standard-Trennwand ist mit folgenden Aufschlägen zu rechnen (Richtwerte):

  • F30 Vollpaneel-Trennwand: +25–40 %
  • F30 Ganzglas: +60–120 %
  • F90 Vollpaneel: +50–90 %
  • T30-Tür statt Standardtür: +900–1.800 €
  • T90-Tür: +2.400–4.200 €

Wer Brandschutzflächen früh im Layout berücksichtigt, spart deutlich – oft lässt sich eine F30-Wand durch klügere Zonierung ersetzen als Teil einer stimmigen Objekteinrichtung. Grundlagen dazu: Büroplanung-Checkliste.

Wichtig: Dieser Artikel gibt Orientierung, ersetzt aber keine brandschutzfachliche Beratung. Die Anforderungen für Ihr konkretes Objekt legt das Brandschutzkonzept fest.

F30 Wand, Wand F90 und F90 Brandschutztüren: drei Begriffe, die regelmäßig verwechselt werden

In Ausschreibungen und Anfragen tauchen die Bezeichnungen in fast beliebiger Reihenfolge auf: einmal F30 Wand, einmal Wand F90, einmal F90 Brandschutztüren. Zwei davon meinen dasselbe Bauteil, der dritte meint ein anderes – und genau daraus entstehen die teuren Planungsfehler.

Geschriebene BezeichnungGemeintes BauteilKorrekte Klassifizierung
F30 Wand / F30 Wänderaumabschließende Wand, feuerhemmendF 30 nach DIN 4102-2, europäisch EI 30
Wand F90 / F90 Wandraumabschließende Wand, feuerbeständigF 90 nach DIN 4102-2, europäisch EI 90
F90 BrandschutztürenTür in einer F 90 Wandkeine F-Klasse – Türen werden nach DIN 4102-5 als T 90 klassifiziert, europäisch EI2 90

Der praktische Punkt: Eine F30 Wand und eine Wand der Klasse F 30 sind dasselbe; die Schreibweise mit oder ohne Leerzeichen ändert nichts. Wer dagegen F90 Brandschutztüren ausschreibt, bekommt formal ein Bauteil, das es unter dieser Bezeichnung nicht gibt: Die F-Klassen gelten für Wände, Decken und Stützen, Türen tragen die T-Klassen. Das Türblatt in einer Wand F90 heißt also T 90, und zugelassen ist immer die Kombination aus Zarge, Blatt, Beschlag und Befestigung als Gesamtbauteil – nicht das Blatt allein. Als geprüfte Systemtrennwand wird der Nachweis für den kompletten Aufbau geführt.

  • F30 Wand: 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer, umgangssprachlich feuerhemmend.
  • Wand F90: 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer, umgangssprachlich feuerbeständig.
  • F90 Brandschutztüren: in der Ausschreibung besser als T 90 bzw. EI2 90 bezeichnen, sonst ist der Verwendbarkeitsnachweis nicht eindeutig.

Für die Angebotsprüfung heißt das: Steht im Angebot „F90 Brandschutztüren" ohne Angabe der Zulassungsnummer, fehlt der entscheidende Nachweis. Bei einer F30 Wand ist die Zulassung des Wandsystems maßgeblich, bei der Tür die des Türherstellers – zwei getrennte Nachweise für ein zusammenhängendes Bauteil.

F90 Wand im Trockenbau: Aufbau, Nachweis und was sich nicht frei kombinieren lässt

Die meisten Trennwände, die im Bürobau eine Feuerwiderstandsklasse erfüllen müssen, sind Metallständerwände in Trockenbauweise. Der Aufbau ist im Prinzip immer derselbe: eine Unterkonstruktion aus UW- und CW-Profilen aus verzinktem Stahlblech, beidseitig beplankt mit Gipsplatten, dazwischen in der Regel eine Hohlraumdämmung aus Mineralwolle. Aus diesem einfachen Prinzip entsteht der häufigste Planungsfehler: die Annahme, F90 sei eine Eigenschaft der Platte. Sie ist es nicht. Eine F90 Wand im Trockenbau erreicht ihre Feuerwiderstandsdauer nur als vollständige, geprüfte Bauart – und jede Abweichung von dieser Bauart hebt den Nachweis auf.

Zur geprüften Bauart gehören mindestens: Profiltyp und Profilbreite, der Achsabstand der Ständer, Plattentyp und Plattendicke, die Anzahl der Beplankungslagen je Seite, der Schraubenabstand, der Versatz der Stoßfugen zwischen den Lagen, Art und Rohdichte der Hohlraumdämmung sowie sämtliche Anschlussdetails an Rohdecke, Boden und angrenzende Bauteile. Wird eine zweite Beplankungslage weggelassen, der Ständerabstand vergrößert oder eine Platte eines anderen Herstellers eingesetzt, liegt keine klassifizierte Bauart mehr vor – unabhängig davon, wie die Einzelplatte für sich geprüft ist. Wird Mineralwolle als Dämmung verlangt, ist regelmäßig ein Schmelzpunkt von mindestens 1.000 °C nach DIN 4102-17 nachzuweisen; handelsübliche Dämmung ohne diesen Nachweis erfüllt die Anforderung nicht.

Die drei Wege zum Verwendbarkeitsnachweis

Für den Nachweis einer F90 Wand im Trockenbau kommen drei Wege in Betracht. Erstens die in DIN 4102-4 klassifizierten Bauarten: Dort sind Konstruktionen zusammengestellt, die ohne gesonderte Prüfung als klassifiziert gelten, solange sie exakt wie beschrieben ausgeführt werden. Zweitens das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP), das ein Hersteller für sein konkretes Wandsystem erwirkt. Drittens die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) des Deutschen Instituts für Bautechnik für Bauarten, die weder in DIN 4102-4 noch über ein abP abgedeckt sind. Welche Nachweisform zulässig ist, richtet sich nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der jeweils vom Bundesland eingeführten Fassung. Für die Bauleitung bedeutet das praktisch: Das Nachweisdokument gehört auf die Baustelle, und die Ausführung ist daran abzugleichen – nicht umgekehrt.

Nachweiswege für eine F90 Wand (Trockenbau) im Überblick
NachweiswegWer stellt ihn ausTypischer Anwendungsfall
Klassifizierte Bauart nach DIN 4102-4Norm selbst, kein gesondertes DokumentStandardaufbauten, exakt wie beschrieben ausgeführt
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)anerkannte Prüfstelle für den Systemherstellerherstellerspezifische Wandsysteme mit eigener Prüfung
Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)Deutsches Institut für BautechnikBauarten ohne Abdeckung durch DIN 4102-4 oder abP
Zustimmung im Einzelfalloberste Bauaufsichtsbehörde des LandesEinzelprojekte mit abweichender Konstruktion

Systemtrennwand oder Trockenbauwand – der Unterschied beim Brandschutz

Wer für Trennwände Brandschutz nachweisen muss, sollte klar zwischen monolithischem Trockenbau und demontierbaren Systemtrennwänden unterscheiden. Eine Trockenbauwand wird am Ort verspachtelt und ist danach ein geschlossenes Bauteil; ihre Fugen sind Teil des Aufbaus. Eine Systemtrennwand ist konstruktiv auf Demontage und Versetzbarkeit ausgelegt, arbeitet mit Profilen, Klemmleisten und Dichtungen – und genau diese Fugen- und Anschlussdetails sind bei einer Brandprüfung die empfindlichste Stelle. Systemtrennwände mit geprüfter Feuerwiderstandsklasse gibt es, das Angebot ist im Vergleich zum Trockenbau aber deutlich schmaler, und die zulässigen Elementbreiten, Türeinbauten und Verglasungsanteile sind im Prüfzeugnis eng gefasst. Wer eine versetzbare Wand mit F90 plant, sollte die Klasse deshalb am Anfang der Systemauswahl klären und nicht am Ende.

Durchdringungen: jede Öffnung ist Teil der Bauart

Steckdosen, Leitungsdurchführungen, Lüftungsauslässe und Revisionsklappen sind keine Kleinigkeiten, sondern Bestandteil des Nachweises. Eine gegenüberliegend gesetzte Doppelsteckdose kann eine geprüfte Bauart entwerten, wenn das Prüfzeugnis Versatz und Hinterfütterung vorschreibt. Kabel- und Rohrdurchführungen brauchen ein Abschottungssystem mit eigenem Verwendbarkeitsnachweis, dessen Klasse mindestens der Wand entspricht. Sinnvoll ist deshalb, Elektro- und Lüftungsplanung vor der Wandfreigabe mit dem Wandnachweis abzugleichen – nachträgliche Durchbrüche sind im Brandschutz der teuerste Weg.

Die organisatorischen Pflichten im Brandfall – Feuerlöscher, Kennzeichnung, Brandschutzhelfer – regelt nicht das Bauordnungsrecht, sondern die ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände.

Systemtrennwand als F30 Wand mit Ständerwerk, Dämmung und beidseitiger Beplankung
Illustration, kein Projektfoto: Aufbau einer F30 Wand als Systemtrennwand.
Deckenanschluss einer Wand F90 mit umlaufender Fuge und Brandschutzabdichtung
Illustration, kein Projektfoto: Deckenanschluss einer Wand F90.
Türelement der Klasse T 90 in einer F 90 Wand, häufig als F90 Brandschutztüren ausgeschrieben
Illustration, kein Projektfoto: Türelement T 90 in einer F 90 Wand.
Schnitt durch einen F90-Wandaufbau: Metallständer, Mineralwolle im Hohlraum, doppelte Beplankung mit versetzten Stößen
Illustration, kein Projektfoto: Schnitt durch einen F90-Wandaufbau.
Brandschutzverglasung in einer Bürotrennwand mit schmalem Stahlrahmen und passendem Türelement
Illustration, kein Projektfoto: Brandschutzverglasung mit passendem Türelement.
Kopfanschluss einer Brandschutzwand an die Rohdecke mit verpresster Mineralwollfuge und abgeschotteter Kabeldurchführung
Illustration, kein Projektfoto: Kopfanschluss einer Brandschutzwand an die Rohdecke.

Häufige Fragen

Was bedeutet F30, F60, F90?

Die Zahl beschreibt in Minuten, wie lange das Bauteil im Normbrandversuch nach DIN 4102-2 seine Funktion behält. F30 = 30 Minuten Feuerwiderstand, F90 = 90 Minuten. Nach europäischer Norm entsprechen sie EI 30, EI 60 und EI 90.

Brauche ich im Büro immer F30 oder F90?

Nein. Innerhalb einer Nutzungseinheit sind Trennwände meist ohne Feuerwiderstand zulässig. Erst wenn Wände Brandabschnitte, notwendige Flure oder Treppenräume abgrenzen, greifen F30/F90 nach LBO/MBO und Brandschutzkonzept.

Ist eine Glaswand brandschutztauglich?

Ja, mit Spezial-Brandschutzglas (Pyrostop, Contraflam, Pyrobelite u. a.). Verfügbar bis F90. Der Preis liegt bei 620–1.500 €/m² – gegenüber 220–780 €/m² für normale Ganzglaswände deutlich höher.

Was ist der Unterschied zwischen F30 und T30?

F bezeichnet Wände, T bezeichnet Türen. Eine F30-Wand mit einer T30-Tür bildet gemeinsam einen F30-Abschluss. Ohne die passende Tür ist die F30-Wand wirkungslos.

Wer entscheidet, welche Klasse notwendig ist?

Das Brandschutzkonzept, erstellt von einem qualifizierten Brandschutzsachverständigen, in Abstimmung mit der Bauaufsicht. Bei Gebäuden der Sonderbauverordnung (Versammlungsstätten, Verwaltungsbauten > bestimmter Größe) sind höhere Anforderungen möglich.

Was kostet eine brandschutzgeprüfte Systemtrennwand F30 pro m² überschlägig?

Als Rechenbeispiel: Eine akustische Systemtrennwand kostet 290–420 €/m² (siehe Systemtrennwände Kosten). Mit dem oben genannten F30-Aufschlag von 25–40 % ergibt sich überschlägig eine Spanne von rund 363–588 €/m² für eine F30-Vollpaneel-Trennwand. Verbindlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept.

Was ist eine Brandwand F90?

Eine Brandwand (auch Gebäudetrennwand) ist eine Wand, die zwei Gebäude oder Brandabschnitte so voneinander trennt, dass ein Feuer nicht übergreifen kann. Sie muss die Klasse F90-A erfüllen – 90 Minuten Feuerwiderstand UND nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A). Das unterscheidet sie von einer normalen F90-Trennwand, die auch aus brennbaren Baustoffen bestehen darf.

Was bedeutet Feuerschutzklasse bei Trennwänden?

„Feuerschutzklasse" ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die genormten Feuerwiderstandsklassen F30/F60/F90 (DIN 4102) bzw. EI 30/EI 60/EI 90 (EN 13501-2). Es handelt sich nicht um eine eigenständige Klassifikation, sondern um denselben Sachverhalt wie F- bzw. EI-Klassen – siehe die Grundlagen-Tabelle oben auf dieser Seite.

Wie erreiche ich F90 bei einer Trennwand?

Über ein als System geprüftes Wandsystem, nicht über eine Einzelmaßnahme. Maßgeblich sind vier Dinge gemeinsam: der geprüfte Wandaufbau selbst (Ständerwerk, Beplankungsstärke, Dämmstofftyp und -dichte gemäß Prüfzeugnis), die zertifizierten Anschlussdetails an Boden, Decke und Wand, eine T90-Tür mit Schließmittel und zertifizierte Abschottungen für alle Kabel- und Lüftungsdurchbrüche. Die Wand muss außerdem durchgehend bis zur Rohdecke geführt sein – endet sie an einer abgehängten Decke, ist der Feuerwiderstand unterbrochen. Welche Klasse an welcher Stelle überhaupt gefordert ist, legt allein das Brandschutzkonzept fest.

Was ist der Unterschied zwischen einer Brandschutztür und einer Rauchschutztür?

Eine Brandschutztür (T30/T90 bzw. EI2 30/EI2 90) hält Feuer für eine definierte Zeit zurück. Eine Rauchschutztür (RS nach DIN 18095, europäisch Sa oder S200) begrenzt den Rauchdurchtritt, hat aber für sich genommen keinen Feuerwiderstand. Beides ist unabhängig voneinander: Eine T30-Tür ist nicht automatisch rauchdicht, und eine RS-Tür ist keine Brandschutztür. Wo beides gefordert ist, lautet die Anforderung T30-RS.

Verliert eine T30-Tür ihre Zulassung, wenn der Türdrücker getauscht wird?

Ja, wenn das Ersatzteil im Verwendbarkeitsnachweis der Tür nicht genannt ist. Zugelassen wird nicht das Türblatt, sondern die geprüfte Kombination aus Türblatt, Zarge, Bändern, Schloss und Drücker sowie Schließmittel. Der Austausch eines nicht aufgeführten Bauteils macht den Nachweis unwirksam – ein im Facility-Management häufiger und meist unbemerkter Vorgang. Ersatzteile deshalb immer gegen die Zulassungsunterlagen der konkreten Tür prüfen.

Was ist eine Brandschutzwand?

Kein genormter Begriff, sondern ein umgangssprachlicher Sammelausdruck. Gemeint sein können eine feuerhemmende Trennwand (F30), eine feuerbeständige Trennwand (F90) oder eine echte Brandwand (F90-A mit zusätzlicher Prüfung gegen mechanische Beanspruchung). Weil sich die drei Bauteile in Aufbau und Preis deutlich unterscheiden, sollte in Ausschreibungen immer die Klasse genannt werden, nicht der Sammelbegriff.

Liefern Sie Brandschutz- und Rauchschutztüren mit?

Ja. Brandschutztüren der Klassen T30 und T90 sowie Rauchschutztüren gehören zum Leistungsumfang und werden gemeinsam mit der Trennwand geliefert und montiert. Das ist fachlich der sinnvollere Weg, weil die Feuerwiderstands- beziehungsweise Rauchschutzklassifizierung immer für den gesamten Abschluss aus Wand, Zarge und Tür gilt – nicht für die Bauteile einzeln. Welche Klasse im konkreten Objekt gefordert ist, legt das Brandschutzkonzept fest.

Was ist der Unterschied zwischen einer F90 Wand und einer Brandwand?

Jede Brandwand ist feuerbeständig, aber nicht jede feuerbeständige Wand ist eine Brandwand. Eine Brandwand muss zusätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und im Brandfall auch unter mechanischer Beanspruchung standhalten. Eine nichttragende F90 Trennwand im Innenausbau erfüllt diese Zusatzanforderungen in der Regel nicht.

Sind F30 Wände im Bürobau ausreichend?

Das entscheidet nicht die Wand, sondern das Brandschutzkonzept auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung. F30 Wände, bauordnungsrechtlich feuerhemmend, sind in vielen Bürosituationen die geforderte Klasse. Für Flure als notwendige Rettungswege, für Treppenraumwände und für die Trennung von Nutzungseinheiten gelten regelmäßig höhere Anforderungen.

Entspricht F90 der Klasse EI 90?

Sinngemäß ja, für nichttragende raumabschließende Bauteile. F90 stammt aus DIN 4102-2, EI 90 aus DIN EN 13501-2. Bei tragenden Konstruktionen lautet die europäische Entsprechung REI 90, weil dort zusätzlich die Tragfähigkeit über 90 Minuten nachgewiesen wird.

Was bedeutet der Zusatz A oder B, etwa F 90-A?

A bedeutet, dass die wesentlichen Bestandteile der Konstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; B lässt brennbare Baustoffe zu. Beide halten dem Normbrand gleich lang stand. Verlangt die Landesbauordnung nichtbrennbare Baustoffe, ist F 90-B trotz gleicher Zeitangabe nicht zulässig.

Wie ist eine F90 Wand im Trockenbau aufgebaut?

Als Metallständerwand aus UW-/CW-Profilen mit beidseitiger Gipsplatten-Beplankung und Mineralwolle im Hohlraum. Entscheidend ist nicht die einzelne Platte, sondern die geprüfte Bauart als Ganzes: Profilbreite, Ständerabstand, Plattentyp, Lagenzahl, Schraubenabstand, Fugenversatz, Dämmung und Anschlussdetails. Jede Abweichung hebt den Nachweis auf.

Womit wird der Brandschutz einer Trockenbauwand nachgewiesen?

Über eine in DIN 4102-4 klassifizierte Bauart, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) des Systemherstellers oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Welche Form zulässig ist, richtet sich nach der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der Fassung des jeweiligen Bundeslandes.

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