Ratgeber · Brandschutz

F90 Wand und F30 Wände: Brandschutz bei Trennwänden richtig planen

Feuerwiderstandsklassen, Rechtsrahmen, Praxis: was Bauherren, Architekten und Facility-Manager über Brandschutz bei Bürowänden wissen sollten.

Aktualisiert 20. August 202612 min LesezeitRedaktion Die Objekteinrichtung

F90 Wand, F30 Wände, feuerbeständig, REI 90 – in einer Ausschreibung stehen diese Begriffe oft nebeneinander und meinen teilweise dasselbe, teilweise nicht. Dieser Abschnitt ordnet die Kurzzeichen ein und zeigt, woran F90 Brandschutz in der Praxis tatsächlich scheitert.

Grundlagen: F, T, EI, S

  • F30/F60/F90/F120: Feuerwiderstand von Wänden nach DIN 4102 (deutsch).
  • T30/T60/T90: Feuerwiderstand von Türen (Türblätter, Zargen, Beschläge zertifiziert).
  • EI 30 / EI 60 / EI 90: Europäische Klassifikation nach EN 13501-2 (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung).
  • RS / S: Rauchdichtigkeit – zusätzliche Anforderung, oft an Fluchtwegtüren.
  • A/B-Klassen: Baustoffklassen (A = nichtbrennbar, B = brennbar). Nicht mit F-Klassen verwechseln.

F90 Wand und F30 Wände: was die Kürzel nach DIN 4102-2 bedeuten

Die Kurzzeichen stammen aus DIN 4102-2. Der Kennbuchstabe F bezeichnet das Bauteil, die Zahl die geprüfte Feuerwiderstandsdauer in Minuten, abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Eine F90 Wand hält dem Normbrand also mindestens 90 Minuten stand, F30 Wände mindestens 30 Minuten. Die Musterbauordnung benutzt für dieselben Zeiten Klartextbegriffe: feuerhemmend für 30 Minuten, hochfeuerhemmend für 60 Minuten, feuerbeständig für 90 Minuten. Wer eine Ausschreibung liest, findet beide Systeme nebeneinander und muss wissen, dass sie dieselbe Anforderung beschreiben.

Entscheidend ist der Zusatzbuchstabe dahinter. A steht für Konstruktionen, deren wesentliche Bestandteile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, B für Konstruktionen, in denen brennbare Baustoffe zulässig sind. F 90-A und F 90-B halten beide 90 Minuten, sind bauordnungsrechtlich aber nicht austauschbar: Wo die Landesbauordnung nichtbrennbare Baustoffe verlangt, genügt F 90-B nicht. Dieser eine Buchstabe entscheidet häufiger über die Genehmigungsfähigkeit als die Zahl davor.

Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2 und die Begriffe der Musterbauordnung
Kurzzeichengeprüfte FeuerwiderstandsdauerBegriff der Musterbauordnung
F 30mindestens 30 Minutenfeuerhemmend
F 60mindestens 60 Minutenhochfeuerhemmend
F 90mindestens 90 Minutenfeuerbeständig
F 120 / F 180mindestens 120 / 180 MinutenSonderanforderungen, z. B. Komplextrennwände
Zusatz -Akeine eigene Zeitangabewesentliche Bestandteile aus nichtbrennbaren Baustoffen
Zusatz -Bkeine eigene Zeitangabebrennbare Baustoffe in der Konstruktion zulässig

F-Klassen nach DIN 4102-2 und REI-Klassen nach DIN EN 13501-2

Seit der europäischen Harmonisierung stehen zwei Klassifizierungen gleichberechtigt nebeneinander. DIN EN 13501-2 beschreibt den Feuerwiderstand nicht mehr über ein Sammelkürzel, sondern über drei getrennte Leistungskriterien: R für die Tragfähigkeit, E für den Raumabschluss und I für die Wärmedämmung. Jedem Kriterium wird eine Zeit in Minuten zugeordnet, gestuft in 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 und 360 Minuten. Eine nichttragende F90-Trennwand entspricht damit sinngemäß EI 90, eine tragende Konstruktion REI 90.

Der Unterschied ist keine Formsache. Die europäische Systematik trennt sauber, was die F-Klasse zusammenfasst: Eine Verglasung der Klasse E 30 hält den Raum 30 Minuten geschlossen, lässt aber Wärmestrahlung durch; erst EI 30 begrenzt zusätzlich die Temperatur auf der brandabgewandten Seite. In der älteren deutschen Systematik heißt genau diese Unterscheidung G-Verglasung gegenüber F-Verglasung. Wer eine Brandschutzverglasung F90 ausschreibt, aber eine G-klassifizierte Scheibe geliefert bekommt, hat kein gleichwertiges Bauteil erhalten, sondern ein anderes.

Leistungskriterien nach DIN EN 13501-2 und ihre Entsprechung
KriteriumBedeutung im Brandfalltypisches Beispiel
RTragfähigkeit bleibt erhaltenR 90 – tragende Wand
ERaumabschluss, kein Durchtritt von Flammen und RauchE 30 – Verglasung, früher G 30
IWärmedämmung, begrenzte Temperatur auf der brandabgewandten SeiteEI 30 – Verglasung, früher F 30
EIRaumabschluss und WärmedämmungEI 90 – nichttragende F 90 Trennwand
REIalle drei Kriterien zusammenREI 90 – tragende F 90 Wand

Wie erreiche ich F90 Brandschutz bei einer Trennwand?

F90 Brandschutz erreicht man nicht mit einem einzelnen Produkt, sondern mit einer geprüften Konstruktion. Ständerwerk, Beplankung in der geprüften Lagenzahl, Dämmstoff im geprüften Rohdichtebereich, Fugenausbildung und die Anschlüsse an Rohdecke und Bestandswand müssen dem Verwendbarkeitsnachweis entsprechen. Weicht ein Detail ab, entfällt die Klassifizierung für das gesamte Bauteil.

In der Praxis scheitert F90 Brandschutz fast nie am Wandaufbau selbst, sondern an drei Stellen: am oberen Anschluss über der abgehängten Decke, an Durchdringungen für Kabel und Lüftung und an Türen und Verglasungen, die eine niedrigere Klasse haben als die Wand, in der sie sitzen. Eine F90 Wand mit einer T30-Tür ergibt in Summe keine durchgehende F90-Abschottung, sofern die Bauaufsicht für den Abschluss nicht ausdrücklich eine niedrigere Klasse zulässt – was im Bürobau durchaus vorkommt und im Brandschutzkonzept stehen muss.

Tragende Konstruktionen sind zusätzlich zu betrachten: Bei ihnen muss im Brandfall neben dem Raumabschluss auch die lastabtragende und aussteifende Funktion erhalten bleiben. Das macht den Nachweis aufwendiger als bei nichttragenden Trennwänden, wie sie im Innenausbau der Regelfall sind.

  1. Verwendbarkeitsnachweis vorlegen lassen: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall
  2. Oberen Anschluss und Fugen exakt nach Prüfzeugnis ausführen, nicht nach Gewohnheit
  3. Durchdringungen für Kabel und Lüftung mit zugelassenen Abschottungen schließen und dokumentieren
  4. Türen, Verglasungen und Lüftungsklappen in der geforderten Klasse einplanen, nicht nachträglich
  5. Ausführung fotografisch dokumentieren, bevor die abgehängte Decke geschlossen wird

Den rechtlichen Rahmen dazu geben die Musterbauordnung, Bauministerkonferenz und das Deutsches Institut für Bautechnik: bauaufsichtliche Zulassungen vor. Wie sich klassifizierte Wände mit der Rettungswegführung vertragen, steht unter Fluchtwege und Trennwände nach ASR A2.3; die passenden Wandsysteme finden Sie unter Systemtrennwände.

MBO, LBO und Brandschutzkonzept

In Deutschland regelt die Musterbauordnung (MBO) den Rahmen, verbindlich ist jeweils die Landesbauordnung (LBO) des Bundeslands. Für den konkreten Bau gilt zusätzlich das Brandschutzkonzept, das ein Sachverständiger erstellt und die Bauaufsicht prüft. Bei Verwaltungsbauten kann die Sonderbauverordnung greifen (VStättV, MVStättV, MIndBauRL für Industriebauten u. a.).

Wann welche Klasse im Bürobau?

SituationAnforderung (typisch)
Wand zwischen Räumen einer Nutzungseinheitmeist ohne Feuerwiderstand
Wand zu notwendigem FlurF30 (bzw. EI 30)
Wand zwischen NutzungseinheitenF30–F90 je Gebäudeklasse
Wand zu notwendigem TreppenraumF90 + Rauchdichtigkeit
Brandwand (Gebäudetrennwand)F90-A (nichtbrennbar)

Trennwandsysteme und ihre Klassen

Alle unsere Systemtrennwände sind bis F90 verfügbar. Der Aufbau ändert sich mit der Klasse: dickere Beplankung, Spezialdämmung, geprüfte Anschlussdetails. Details in unserem Portfolio unter Systemtrennwände.

Für transparente F30/F90-Verglasungen kommt Spezialglas zum Einsatz (Pyrostop, Contraflam u. ä.). Die Verglasung ist deutlich dicker (30–50 mm statt 8–12 mm) und schwerer – Statik und Beschläge müssen entsprechend ausgelegt sein.

F-Klassen im Überblick: Wand, Tür, Verglasung

Die folgende Matrix fasst die Kostenaufschläge aus diesem Ratgeber je Bauteiltyp zusammen – als schnelle Orientierung, welche Klasse welches Bauteil wie stark verteuert.

KlasseWand (Vollpaneel)TürVerglasung
F30 / EI 30+25–40 % Aufpreis ggü. StandardT30-Tür: +900–1.800 €Brandschutzglas F30: 620–1.500 €/m²
F60 / EI 60Zwischenstufe, meist SonderanfertigungT60-Tür: Einzelpreis auf AnfrageBrandschutzglas F60: auf Anfrage
F90 / EI 90+50–90 % Aufpreis ggü. StandardT90-Tür: +2.400–4.200 €Brandschutzglas F90: ab 620 €, oft >1.000 €/m² bei Sonderstatik

Anschlüsse, Türen, Verglasung – wo Fehler entstehen

Die Wand ist nur ein Teil des Systems. Die häufigsten Fehlerquellen:

  • Kabelabschottungen im Wandanschluss fehlen oder sind nicht zertifiziert.
  • T30-Tür ohne Selbstschließer – Selbstschließer ist Pflicht.
  • Nicht durchgehende Wand: Zwischendecke bricht den Feuerwiderstand.
  • Beschichtungen oder Möbel überdecken den Zertifizierungsnachweis.
  • Nachträgliche Durchbrüche ohne Nachweis der Wiederherstellung.

Brandschutztüren T30 und T90: die Tür ist ein zugelassenes Gesamtbauteil

Eine F30-Wand mit einer normalen Tür ist keine F30-Abtrennung. Die Tür ist das Bauteil, an dem die Klassifizierung im Bürobau am häufigsten scheitert – nicht die Wand. Türen tragen in Deutschland die T-Klassen nach DIN 4102-5: T30 feuerhemmend, T60 hochfeuerhemmend, T90 feuerbeständig. Europäisch klassifiziert werden sie nach DIN EN 13501-2 als EI2 30, EI2 60 und EI2 90, geprüft nach DIN EN 1634-1. Das angehängte „C" steht für selbstschließend nach DIN EN 14600; die Richtlinie unterscheidet dort Dauerhaftigkeitsklassen C0 bis C5, wobei für stark frequentierte Türen im Bürobetrieb die höheren Klassen vorgesehen sind.

Deutsche KlasseEuropäische KlasseFeuerwiderstandTypischer Einsatz im Bürobau
T30EI2 30-C30 MinutenTür in einer F30-Wand, Tür zum notwendigen Flur
T60EI2 60-C60 MinutenZwischenstufe, im Bürobau selten
T90EI2 90-C90 MinutenTür in einer Brandwand oder zum notwendigen Treppenraum
RSSa bzw. S200kein FeuerwiderstandTür im Rettungsweg, wenn nur Rauch begrenzt werden muss
T30-RSEI2 30-C Sa30 Minuten und rauchdichtÜbergang vom Nutzungsbereich zum notwendigen Treppenraum

Die fünf Teile, die gemeinsam zugelassen sind

Der Verwendbarkeitsnachweis einer Brandschutztür gilt nicht für das Türblatt, sondern für die geprüfte Kombination aus fünf Bauteilen: Türblatt, Zarge, Bänder, Schloss und Drücker sowie Schließmittel. Wird eines davon gegen ein Bauteil getauscht, das die Zulassung nicht nennt, verliert die Tür ihre Klassifizierung – auch wenn das Ersatzteil im Einzelfall gleichwertig aussieht. In der Praxis passiert das am häufigsten beim Drücker und beim Schließblech, weil beide im Betrieb verschleißen und oft ohne Rückfrage ersetzt werden.

Jede Brandschutztür trägt ein dauerhaft angebrachtes Kennzeichnungsschild, üblicherweise an der Bandseite der Zarge, mit Hersteller, Klassifizierung und Nachweisnummer. Das Schild ist bei der Abnahme das erste, was geprüft wird – fehlt es oder ist es überstrichen, gilt der Nachweis als nicht geführt.

Offenstehende Brandschutztüren: Feststellanlagen

Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Soll sie im Alltag trotzdem offen stehen – im Bürobau der Regelfall bei Fluchttüren in stark genutzten Fluren –, ist dafür eine Feststellanlage erforderlich. Diese besteht aus Feststellvorrichtung, Auslösevorrichtung und mindestens einem Brandmelder und benötigt einen eigenen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Die Zulassungsgrundsätze sehen eine regelmäßige, mindestens jährliche Prüfung durch eine sachkundige Person vor, die zu dokumentieren ist. Ein Türkeil ist kein Ersatz und im Brandfall ein Haftungsthema.

Brandschutztüren der Klassen T30 und T90 sowie Rauchschutztüren gehören bei uns zum Leistungsumfang: Wir liefern und montieren sie gemeinsam mit der Trennwand, in der sie sitzen. Das ist der praktische Grund, warum wir auf die Zusammengehörigkeit von Wand und Tür so deutlich hinweisen – die Klassifizierung gilt für den Abschluss als Ganzes, und getrennt beauftragte Gewerke verlieren genau an dieser Schnittstelle die Nachweiskette. Welche Klasse Ihr Objekt braucht, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept; die Abstimmung darauf übernehmen wir im Rahmen der Planung. Anfragen dazu über Kontakt.

Rauchschutztüren RS: nicht dasselbe wie eine Brandschutztür

Rauch verteilt sich schneller als Feuer und macht Rettungswege unbenutzbar, lange bevor ein Bauteil versagt. Deshalb gibt es eine eigene Anforderung dafür. Rauchschutztüren sind in DIN 18095 geregelt und werden mit RS gekennzeichnet; europäisch entspricht das den Klassen Sa für Kaltrauch und S200 für Rauch bis 200 °C nach DIN EN 13501-2.

Der entscheidende Punkt für die Planung: Eine reine Rauchschutztür hat für sich genommen keinen Feuerwiderstand. Sie begrenzt den Rauchdurchtritt, hält aber kein Feuer zurück. Umgekehrt ist eine T30-Tür nicht automatisch rauchdicht – Rauchdichtheit ist eine zusätzliche Prüfung mit umlaufender Dichtung und einer Lösung für die Bodenfuge, in der Regel einer absenkbaren Dichtung. Wo beides gefordert ist, lautet die Anforderung T30-RS beziehungsweise EI2 30-C Sa. In Ausschreibungen wird diese Kombination regelmäßig vergessen, weil „Brandschutztür" umgangssprachlich als Oberbegriff für beides verwendet wird.

Brandwand, Brandschutzwand, Trennwand – drei Begriffe, drei Anforderungen

„Brandschutzwand" ist kein genormter Begriff. Er taucht in Ausschreibungen häufig auf und meint je nach Verfasser eine F30-Trennwand, eine F90-Trennwand oder eine echte Brandwand – drei Bauteile mit deutlich unterschiedlichen Anforderungen und Kosten. Wer den Begriff ohne Klassenangabe ausschreibt, bekommt Angebote, die nicht vergleichbar sind.

BauteilGenormte BezeichnungTypische AnforderungRegelwerk
Wand zwischen Räumen einer NutzungseinheitNichttragende innere Trennwandohne Feuerwiderstand, Standsicherheit nach EinbaubereichDIN 4103-1
Wand zum notwendigen FlurFeuerhemmende TrennwandF30 / EI 30LBO, Brandschutzkonzept
Wand zum notwendigen TreppenraumFeuerbeständige TrennwandF90 / EI 90, zusätzlich rauchdichter AbschlussLBO, Brandschutzkonzept
Gebäudetrennwand / BrandabschnittBrandwandF90-A, nichtbrennbar, zusätzlich gegen mechanische Beanspruchung geprüftLBO, MBO

Der Unterschied zwischen einer F90-Trennwand und einer Brandwand wird am häufigsten übersehen. Eine Brandwand muss nicht nur 90 Minuten Feuerwiderstand aus nichtbrennbaren Baustoffen bringen, sondern zusätzlich nachweisen, dass sie auch nach einer mechanischen Beanspruchung raumabschließend bleibt – der Gedanke dahinter ist ein einstürzendes Bauteil im Brandfall. Eine F90-Systemtrennwand erfüllt diese Zusatzanforderung nicht automatisch.

Checkliste: Brandschutz vor der Trennwand-Planung klären

  1. Liegt ein Brandschutzkonzept vor, oder muss es erst erstellt werden? Ohne Konzept keine verbindliche Klassenzuordnung.
  2. Welche Wände grenzen Nutzungseinheiten, notwendige Flure oder Treppenräume ab? Nur dort ist F30/F90 überhaupt relevant (siehe Tabelle oben).
  3. Sind Türen im Konzept mitgedacht? Eine F30-Wand ohne T30-Tür mit Selbstschließer ist wirkungslos.
  4. Gibt es Kabel- oder Lüftungsdurchbrüche in der geplanten Wand? Diese brauchen zertifizierte Abschottungen.
  5. Ist die Zwischendecke durchgängig? Eine unterbrochene Wand-Decken-Anbindung bricht den Feuerwiderstand.
  6. Soll die Wand verglast sein? Dann frühzeitig Statik und Beschläge für das schwerere Brandschutzglas einplanen (siehe Systemtrennwände Kosten und Glastrennwände: Systeme und Glasaufbau für Preisvergleiche).

Kostenaufschlag Brandschutz

Gegenüber der Standard-Trennwand ist mit folgenden Aufschlägen zu rechnen (Richtwerte):

  • F30 Vollpaneel-Trennwand: +25–40 %
  • F30 Ganzglas: +60–120 %
  • F90 Vollpaneel: +50–90 %
  • T30-Tür statt Standardtür: +900–1.800 €
  • T90-Tür: +2.400–4.200 €

Wer Brandschutzflächen früh im Layout berücksichtigt, spart deutlich – oft lässt sich eine F30-Wand durch klügere Zonierung ersetzen als Teil einer stimmigen Objekteinrichtung. Grundlagen dazu: Büroplanung-Checkliste.

Wichtig: Dieser Artikel gibt Orientierung, ersetzt aber keine brandschutzfachliche Beratung. Die Anforderungen für Ihr konkretes Objekt legt das Brandschutzkonzept fest.

Häufige Fragen

Was bedeutet F30, F60, F90?

Die Zahl beschreibt in Minuten, wie lange das Bauteil im Normbrandversuch nach DIN 4102-2 seine Funktion behält. F30 = 30 Minuten Feuerwiderstand, F90 = 90 Minuten. Nach europäischer Norm entsprechen sie EI 30, EI 60 und EI 90.

Brauche ich im Büro immer F30 oder F90?

Nein. Innerhalb einer Nutzungseinheit sind Trennwände meist ohne Feuerwiderstand zulässig. Erst wenn Wände Brandabschnitte, notwendige Flure oder Treppenräume abgrenzen, greifen F30/F90 nach LBO/MBO und Brandschutzkonzept.

Ist eine Glaswand brandschutztauglich?

Ja, mit Spezial-Brandschutzglas (Pyrostop, Contraflam, Pyrobelite u. a.). Verfügbar bis F90. Der Preis liegt bei 620–1.500 €/m² – gegenüber 220–780 €/m² für normale Ganzglaswände deutlich höher.

Was ist der Unterschied zwischen F30 und T30?

F bezeichnet Wände, T bezeichnet Türen. Eine F30-Wand mit einer T30-Tür bildet gemeinsam einen F30-Abschluss. Ohne die passende Tür ist die F30-Wand wirkungslos.

Wer entscheidet, welche Klasse notwendig ist?

Das Brandschutzkonzept, erstellt von einem qualifizierten Brandschutzsachverständigen, in Abstimmung mit der Bauaufsicht. Bei Gebäuden der Sonderbauverordnung (Versammlungsstätten, Verwaltungsbauten > bestimmter Größe) sind höhere Anforderungen möglich.

Was kostet eine brandschutzgeprüfte Systemtrennwand F30 pro m² überschlägig?

Als Rechenbeispiel: Eine akustische Systemtrennwand kostet 290–420 €/m² (siehe Systemtrennwände Kosten). Mit dem oben genannten F30-Aufschlag von 25–40 % ergibt sich überschlägig eine Spanne von rund 363–588 €/m² für eine F30-Vollpaneel-Trennwand. Verbindlich wird der Preis erst nach Aufmaß und Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept.

Was ist eine Brandwand F90?

Eine Brandwand (auch Gebäudetrennwand) ist eine Wand, die zwei Gebäude oder Brandabschnitte so voneinander trennt, dass ein Feuer nicht übergreifen kann. Sie muss die Klasse F90-A erfüllen – 90 Minuten Feuerwiderstand UND nichtbrennbare Baustoffe (Baustoffklasse A). Das unterscheidet sie von einer normalen F90-Trennwand, die auch aus brennbaren Baustoffen bestehen darf.

Was bedeutet Feuerschutzklasse bei Trennwänden?

„Feuerschutzklasse" ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für die genormten Feuerwiderstandsklassen F30/F60/F90 (DIN 4102) bzw. EI 30/EI 60/EI 90 (EN 13501-2). Es handelt sich nicht um eine eigenständige Klassifikation, sondern um denselben Sachverhalt wie F- bzw. EI-Klassen – siehe die Grundlagen-Tabelle oben auf dieser Seite.

Wie erreiche ich F90 bei einer Trennwand?

Über ein als System geprüftes Wandsystem, nicht über eine Einzelmaßnahme. Maßgeblich sind vier Dinge gemeinsam: der geprüfte Wandaufbau selbst (Ständerwerk, Beplankungsstärke, Dämmstofftyp und -dichte gemäß Prüfzeugnis), die zertifizierten Anschlussdetails an Boden, Decke und Wand, eine T90-Tür mit Schließmittel und zertifizierte Abschottungen für alle Kabel- und Lüftungsdurchbrüche. Die Wand muss außerdem durchgehend bis zur Rohdecke geführt sein – endet sie an einer abgehängten Decke, ist der Feuerwiderstand unterbrochen. Welche Klasse an welcher Stelle überhaupt gefordert ist, legt allein das Brandschutzkonzept fest.

Was ist der Unterschied zwischen einer Brandschutztür und einer Rauchschutztür?

Eine Brandschutztür (T30/T90 bzw. EI2 30/EI2 90) hält Feuer für eine definierte Zeit zurück. Eine Rauchschutztür (RS nach DIN 18095, europäisch Sa oder S200) begrenzt den Rauchdurchtritt, hat aber für sich genommen keinen Feuerwiderstand. Beides ist unabhängig voneinander: Eine T30-Tür ist nicht automatisch rauchdicht, und eine RS-Tür ist keine Brandschutztür. Wo beides gefordert ist, lautet die Anforderung T30-RS.

Verliert eine T30-Tür ihre Zulassung, wenn der Türdrücker getauscht wird?

Ja, wenn das Ersatzteil im Verwendbarkeitsnachweis der Tür nicht genannt ist. Zugelassen wird nicht das Türblatt, sondern die geprüfte Kombination aus Türblatt, Zarge, Bändern, Schloss und Drücker sowie Schließmittel. Der Austausch eines nicht aufgeführten Bauteils macht den Nachweis unwirksam – ein im Facility-Management häufiger und meist unbemerkter Vorgang. Ersatzteile deshalb immer gegen die Zulassungsunterlagen der konkreten Tür prüfen.

Was ist eine Brandschutzwand?

Kein genormter Begriff, sondern ein umgangssprachlicher Sammelausdruck. Gemeint sein können eine feuerhemmende Trennwand (F30), eine feuerbeständige Trennwand (F90) oder eine echte Brandwand (F90-A mit zusätzlicher Prüfung gegen mechanische Beanspruchung). Weil sich die drei Bauteile in Aufbau und Preis deutlich unterscheiden, sollte in Ausschreibungen immer die Klasse genannt werden, nicht der Sammelbegriff.

Liefern Sie Brandschutz- und Rauchschutztüren mit?

Ja. Brandschutztüren der Klassen T30 und T90 sowie Rauchschutztüren gehören zum Leistungsumfang und werden gemeinsam mit der Trennwand geliefert und montiert. Das ist fachlich der sinnvollere Weg, weil die Feuerwiderstands- beziehungsweise Rauchschutzklassifizierung immer für den gesamten Abschluss aus Wand, Zarge und Tür gilt – nicht für die Bauteile einzeln. Welche Klasse im konkreten Objekt gefordert ist, legt das Brandschutzkonzept fest.

Was ist der Unterschied zwischen einer F90 Wand und einer Brandwand?

Jede Brandwand ist feuerbeständig, aber nicht jede feuerbeständige Wand ist eine Brandwand. Eine Brandwand muss zusätzlich aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und im Brandfall auch unter mechanischer Beanspruchung standhalten. Eine nichttragende F90 Trennwand im Innenausbau erfüllt diese Zusatzanforderungen in der Regel nicht.

Sind F30 Wände im Bürobau ausreichend?

Das entscheidet nicht die Wand, sondern das Brandschutzkonzept auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung. F30 Wände, bauordnungsrechtlich feuerhemmend, sind in vielen Bürosituationen die geforderte Klasse. Für Flure als notwendige Rettungswege, für Treppenraumwände und für die Trennung von Nutzungseinheiten gelten regelmäßig höhere Anforderungen.

Entspricht F90 der Klasse EI 90?

Sinngemäß ja, für nichttragende raumabschließende Bauteile. F90 stammt aus DIN 4102-2, EI 90 aus DIN EN 13501-2. Bei tragenden Konstruktionen lautet die europäische Entsprechung REI 90, weil dort zusätzlich die Tragfähigkeit über 90 Minuten nachgewiesen wird.

Was bedeutet der Zusatz A oder B, etwa F 90-A?

A bedeutet, dass die wesentlichen Bestandteile der Konstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; B lässt brennbare Baustoffe zu. Beide halten dem Normbrand gleich lang stand. Verlangt die Landesbauordnung nichtbrennbare Baustoffe, ist F 90-B trotz gleicher Zeitangabe nicht zulässig.

Weiterlesen

Passende Themen

Konkretes Projekt?

Unverbindliches Konzept in 48 Stunden.

Schicken Sie uns Grundriss oder Fotos – Sie bekommen Ausführungsvorschlag, Budget-Range und Termin.

Beratung anfragen