Ratgeber · Planung

Büroplanung: Die vollständige Checkliste für New-Work-Flächen

Von der Bedarfsanalyse bis zum Umzugstag: die Schritte, Kennwerte und Fallstricke einer Büroplanung – praxiserprobt aus über 1.200 Projekten.

Aktualisiert 5. August 202614 min LesezeitRedaktion Die Objekteinrichtung

Die Fehler einer Büroplanung wachsen mit der Fläche. Ein 15-Personen-Startup kann Layout-Fehler in einem Wochenende korrigieren, ein 300-Personen-Konzern nicht. Diese Checkliste bringt die richtige Reihenfolge – Bedarf vor Layout, Layout vor Möbel, Möbel vor Technik. Sie basiert auf 30 Jahren Praxis und den aktuellen Regelwerken (ASR A1.2, DGUV, DIN 18041).

Die 6 Phasen einer Büroplanung

  1. Bedarfsanalyse (2–4 Wochen)
  2. Flächen- und Zonenkonzept (2–3 Wochen)
  3. Layout & Möbelplanung (3–5 Wochen)
  4. Ausschreibung / Angebotsphase (3–4 Wochen)
  5. Fertigung & Lieferung (6–12 Wochen)
  6. Montage, Abnahme, Bezug (1–3 Wochen)

Was in jeder Phase wirklich passiert – und wo sie kippt

Die Phasenliste oben zeigt die Reihenfolge, nicht das Risiko. In der Praxis scheitern Büroprojekte selten an der Fertigung und fast immer an einer Phase, die zu früh abgehakt wurde. Die folgende Übersicht nennt für jede Phase das eine Ergebnis, ohne das die nächste Phase nicht beginnen darf, und den Fehler, der dort am häufigsten passiert.

PhaseErgebnis, ohne das es nicht weitergehtHäufigster Fehler
1 BedarfsanalyseVerabschiedetes Mengengerüst: Personen, Zonen, Sonderräume, WachstumsszenarioDie Analyse wird auf einer Annahme statt auf Zahlen aufgebaut – Präsenzquoten werden geschätzt, nicht gemessen.
2 Flächen- und ZonenkonzeptZonenplan mit Flächenanteilen, gegen ASR A1.2 geprüftVerkehrsflächen werden zu knapp angesetzt; sie fehlen später genau dort, wo Türen aufschlagen.
3 Layout & MöbelplanungCAD-Layout mit Möbelraster und TrennwandkonzeptMöbel werden vor der Raumstruktur festgelegt; danach passt das Wandraster nicht mehr zum Tischraster.
4 Ausschreibung / AngebotsphaseVergleichbare Angebote auf identischer LeistungsbeschreibungSystemtyp und Schalldämmwert stehen nicht in der Ausschreibung – die Angebote sind dann rechnerisch nicht vergleichbar.
5 Fertigung & LieferungBestätigter Liefertermin mit PufferSonderfarben, Sondermaße und Türelemente mit Zulassung werden zu spät bestellt; sie bestimmen den kritischen Pfad.
6 Montage, Abnahme, BezugAbnahmeprotokoll und dokumentierte RestpunkteAbnahme ohne akustische Prüfung – Mängel an Anschlüssen fallen erst im Betrieb auf.

Der teuerste Fehler der Liste steht in Phase 3. Eine Änderung am Zonenkonzept kostet in Phase 2 einen Nachmittag, in Phase 4 eine neue Ausschreibungsrunde und in Phase 6 einen Rückbau. Wer unsicher ist, ob die Raumstruktur steht, sollte deshalb lieber eine Woche länger in Phase 2 bleiben als drei Wochen in Phase 5 zu verlieren. Mit versetzbaren Systemen bleibt dieser Fehler wenigstens korrigierbar — siehe Systemtrennwände.

Phase 1: Bedarfsanalyse

Die wichtigste – und am häufigsten übersprungene – Phase. Zu klären:

  • Personenzahl heute und in 3 Jahren
  • Präsenz-Quote (Tage/Woche vor Ort im Schnitt)
  • Meeting-Frequenz und -Größe
  • Vertraulichkeitsanforderungen (DSGVO-relevante Rollen)
  • Sonderräume: Labor, Werkstatt, Studio, Empfang, Küche, Ruheraum
  • Barrierefreiheit nach DIN 18040
  • Fluchtwege, Sammelplatz, Brandschutzkonzept

Flächenkennwerte, mit denen Sie rechnen können

Zonem² pro KopfAnteil an Gesamtfläche
Arbeitsplatz (fix)8–1240–55 %
Meeting-Räume2–412–20 %
Focus / Pods0,5–13–6 %
Empfang / Küche / Social1–28–12 %
Sanitär / Nebenflächen1–1,58–10 %
Verkehr / Flure2–315–20 %

Realistischer BGF-Wert pro Kopf für moderne Büros: 12–18 m². Hybrid-Konzepte mit Sharing-Faktor 1,3 kommen mit 9–13 m² aus.

Desk-Sharing rechnen statt schätzen

Der Sharing-Faktor ist der Hebel mit der größten Flächenwirkung – und der am häufigsten falsch angesetzte. Der übliche Fehler ist, ihn aus der durchschnittlichen Präsenzquote abzuleiten. Anwesenheit verteilt sich in Hybrid-Organisationen aber nicht gleichmäßig über die Woche: Dienstag und Mittwoch liegen regelmäßig deutlich über dem Schnitt, Freitag darunter. Wer mit dem Wochendurchschnitt plant, plant den vollsten Tag der Woche zu knapp – und genau an diesem Tag entscheidet sich, ob das Konzept akzeptiert wird. Die belastbare Rechengröße ist die Spitzenanwesenheit, nicht der Mittelwert.

Arbeitsplätze = Mitarbeitende ÷ Sharing-Faktor. Umgekehrt gilt: Der Sharing-Faktor darf höchstens so groß sein, dass die verbleibenden Plätze die Spitzenanwesenheit noch aufnehmen. Beispiel: 80 Mitarbeitende, durchschnittliche Präsenzquote 60 Prozent, Spitze am Dienstag bei 80 Prozent.

Sharing-FaktorArbeitsplätze bei 80 MitarbeitendenTrägt eine Spitzenanwesenheit vonVoraussetzung
1,080100 %Fester Platz für alle. Keine Flächenersparnis, aber auch kein Konfliktpotenzial.
1,256480 %Deckt die Dienstagsspitze im Beispiel gerade ab. Braucht klare Regeln für Ablage und Rückzug.
1,55467 %Nur mit Buchungssystem und verbindlicher Anwesenheitsvereinbarung tragfähig – sonst entsteht an Spitzentagen Platzmangel.

Im Beispiel ist 1,25 der sachlich richtige Wert und 1,5 eine Wette auf ein Steuerungsinstrument, das erst noch eingeführt werden muss. Zwei Ergänzungen aus der Praxis: Erstens muss die eingesparte Fläche nicht verschwinden – sie wandert sinnvollerweise in Rückzugs- und Besprechungsflächen, deren Bedarf mit dem Sharing-Grad steigt. Zweitens steigt mit dem Sharing-Grad der Bedarf an Telefonboxen und Fokusplätzen überproportional, weil Videocalls nicht mehr am festen Platz stattfinden können. Siehe dazu Telefonbox Büro und Office Pods im Vergleich.

Zonierung nach Activity-Based Working

Statt "jeder hat einen Schreibtisch" wird nach Tätigkeitsart differenziert. Fünf Grundzonen decken 90 % aller Nutzungen ab:

  • Concentrate: Ruhige Einzelarbeitsplätze, Pods, Focus-Räume.
  • Collaborate: Meeting-Räume, Projektflächen, Whiteboards.
  • Communicate: Telefonboxen, Video-Räume, offene Sofa-Nischen.
  • Contemplate: Lounge, Bibliothek, Bewegungsräume.
  • Congregate: Küche, Empfang, Townhall-Fläche.

Für die Trennung der Zonen sind Systemtrennwände und Ganzglaswände die flexibelsten Werkzeuge – Bauantrag entfällt, Umkonfiguration jederzeit möglich.

Ergonomie & Technik

  • Höhenverstellbare Tische (65–125 cm) als Standard – DGUV empfiehlt.
  • Bildschirmarbeitsplatz-Beleuchtung 500 lx, 4.000 K, blendfrei.
  • Akustik nach DIN 18041 – Nachhallzeit < 0,5 s.
  • Netzwerk und Strom im Rasterboden / Deckensegel, nicht in der Wand.
  • Videokonferenz-Kompatibilität in mind. 60 % der Meeting-Räume.

Timing & Budget-Kennwerte

Für die frühe Kostenschätzung: 2.400–4.800 € pro Arbeitsplatz Möblierung, plus 200–450 €/m² Ausbau (Wände, Böden, Deckenakustik, Elektro). Ein 50-Kopf-Büro auf 800 m² liegt in Deutschland realistisch zwischen 380.000 und 720.000 € netto.

Systemtyp vor der Ausschreibung festlegen

Die Wahl des Systemtyps hat mehr Einfluss auf Ihr Budget als die Anzahl der Wände: Der Preisunterschied zwischen einer einfachen Melamin-Vollwand und einer akustisch optimierten Ganzglaswand liegt bei über 400 €/m² – bei einem 200-m²-Bürogeschoss macht das schnell einen sechsstelligen Unterschied. Bevor Sie in die Ausschreibungsphase gehen, lohnt sich deshalb ein bewusster Zwischenschritt: Systemtyp festlegen, bevor Sie Angebote einholen. Das macht Angebote vergleichbar und verhindert nachträgliche Änderungswünsche, die Ausschreibungen häufig um Wochen verzögern.

SystemtypPreis pro m² (netto)Schalldämmung (Rw)Typischer Einsatz
Vollwand, Melamin189–260 €38–42 dBLagerräume, einfache Bürotrennung
Vollwand, Akustik290–420 €42–48 dBEinzelbüros, Besprechungsräume
Kombiwand (halb Glas)320–480 €40–45 dBTeamräume mit Tageslichtdurchlass
Ganzglas einfach350–520 €35–40 dBRepräsentative Flurzonen
Ganzglas doppelt (Akustik)620–890 €45–52 dBMeetingräume mit hohen Vertraulichkeitsanforderungen

Ausführliche Preiskalkulation: siehe systemtrennwaende-kosten.

Vollwand-Systeme in Melamin-Ausführung sind die wirtschaftlichste Option für Bereiche ohne hohe akustische oder optische Ansprüche – etwa Lager- oder Technikräume. Die Akustik-Variante mit verstärkter Dämmschicht eignet sich für Einzelbüros und kleinere Besprechungsräume. Kombiwände mit Glasanteil verbinden Raumtrennung mit Tageslichtdurchlass und eignen sich für Teamzonen, die optisch offen wirken sollen. Ganzglaswände in einfacher Verglasung schaffen maximale Transparenz für repräsentative Flurzonen, bringen aber geringere Schalldämmwerte mit. Die doppelt verglaste Akustik-Variante erreicht mit 45–52 dB die höchste Dämmleistung im Glassegment und ist die richtige Wahl für Meetingräume mit vertraulichen Inhalten – etwa Personalgespräche oder Vorstandssitzungen. Bei Brandschutzanforderungen (F30/F60/F90) prüfen Sie zusätzlich unseren Ratgeber zu Brandschutz-Trennwänden.

5-Fragen-Checkliste zur Systemtyp-Wahl

  1. Wie hoch ist der Vertraulichkeitsbedarf im Raum? (bestimmt den nötigen Schalldämmwert)
  2. Soll Tageslicht in angrenzende Flächen durchdringen? (spricht für Glas-Anteil)
  3. Wie oft wird der Raum umgenutzt oder neu zugeschnitten? (mobile vs. feste Systeme)
  4. Welches Budget pro m² steht zur Verfügung?
  5. Gibt es Brandschutzanforderungen (F30/F60/F90) für die Trennwand?

Die sieben häufigsten Planungsfehler

Diese sieben Punkte tauchen unabhängig von Projektgröße und Branche immer wieder auf.

  1. Möbel vor Raumstruktur. Das Tischraster wird gesetzt, bevor klar ist, wo Wände stehen. Danach passt eines von beidem nicht mehr, und geändert wird immer das Teurere zuletzt.
  2. Akustik als Nachtrag. Absorption wird erst geplant, wenn der Raum steht und zu laut ist. Nachträgliche Maßnahmen kosten mehr und wirken schlechter als eine von Anfang an mitgeplante Decke – siehe Schallschutz im Büro und Akustikpaneele fürs Büro.
  3. Türen zu spät. Türelemente werden als Zubehör der Wand behandelt. Tatsächlich bestimmen sie den erreichbaren Schallschutz des gesamten Raums – siehe Trennwand mit Tür.
  4. Verkehrsflächen zu knapp. Flure und Bewegungsflächen werden auf dem Papier optimiert. Im Betrieb kollidieren dann Türschwenkbereiche, Stuhlausrücken und Fluchtwegbreiten.
  5. Kein Wachstumsszenario. Geplant wird für die heutige Personenzahl. Schon 10 Prozent Wachstum sprengen ein auf Kante geplantes Layout, wenn keine versetzbaren Systeme verbaut sind.
  6. Ausschreibung ohne Systemtyp. Angebote kommen für unterschiedliche Systeme herein und werden trotzdem über den Quadratmeterpreis verglichen. Das Ergebnis ist ein Preisvergleich zwischen zwei verschiedenen Produkten.
  7. Abnahme ohne Funktionsprüfung. Abgenommen wird die Optik. Ob Anschlüsse dicht sind und die Nachhallzeit stimmt, zeigt sich erst im Betrieb – und dann ist die Gewährleistungsdiskussion aufwendiger.

Die Master-Checkliste zum Abarbeiten

  • ☐ Bedarfsanalyse dokumentiert (Personen, Zonen, Wachstum, Sonderräume)
  • ☐ Flächenkennwerte gegen ASR A1.2 abgeglichen
  • ☐ Fluchtwege & Brandschutzkonzept mit Sachverständigem geprüft
  • ☐ Zonen-Layout in CAD, mit Möbelraster
  • ☐ Trennwandkonzept (feste Wände vs. Systemtrennwände vs. Pods)
  • ☐ Akustikkonzept nach DIN 18041
  • ☐ Elektro- und Netzwerk-Konzept (Boden vs. Decke)
  • ☐ Barrierefreiheit nach DIN 18040
  • ☐ Möbelspezifikation mit Nachhaltigkeitskriterien
  • ☐ Zeitplan mit Fertigungs- und Lieferzeiten
  • ☐ Umzugsplan & Change-Kommunikation
  • ☐ Abnahmeprotokolle & Gewährleistungsfristen

Wenn Sie diese Liste in Ihrem Projekt durchgehen wollen: wir übernehmen Ihre Objekteinrichtung inklusive Aufmaß, CAD, Ausschreibung und Montage aus einer Hand – siehe Büroeinrichtung.

Der rechtliche Rahmen der Büroplanung

Vor jeder Gestaltung steht ein Rahmen, den Unternehmen nicht verhandeln können. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt in Anhang Nr. 1.2, dass Arbeitsräume „eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen“. Nr. 3.1 ergänzt, dass „die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz so bemessen sein“ muss, „dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können“.

Wichtig für die Praxis: Die Verordnung selbst nennt an diesen Stellen keine Quadratmeterzahlen. Die konkreten Werte stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A1.2 (Raumabmessungen und Bewegungsflächen). Wer in einer Ausschreibung eine Zahl als „gesetzlich vorgeschrieben“ bezeichnet, sollte deshalb die ASR zitieren, nicht die Verordnung — sonst steht die Anforderung auf einer Fundstelle, die sie nicht hergibt.

Für die Büroplanung folgt daraus eine einfache Arbeitsteilung: Die Verordnung sagt, dass eine Arbeitsumgebung sicher und ungehindert benutzbar sein muss; die ASR sagt, ab welchem Wert das als erfüllt gilt; und die Gestaltung entscheidet, wie eine Fläche darüber hinaus zum Arbeiten taugt. Ein Unternehmen, das nur den Mindestwert erfüllt, bekommt eine zulässige, aber selten eine gute Fläche. Den Unterschied erfahren Unternehmen meist erst im Betrieb: Zulässig ist eine Fläche, in der man sich bewegen kann — gut ist eine Arbeitsumgebung, in der konzentriertes Arbeiten und spontane Abstimmung nebeneinander möglich sind. Moderne Arbeitswelten unterscheiden sich von älteren Bürolayouts deshalb weniger in der Quadratmeterzahl als in der Zonierung: gleiche Fläche, andere Aufteilung.

Wer neue Arbeitswelten plant, sollte den rechtlichen Rahmen früh abhaken und die verbleibende Zeit in die Gestaltung stecken. Diese Reihenfolge unterstützt alle folgenden Phasen: Erst der Rahmen, dann das Konzept, dann die Einrichtung. Umgekehrt entstehen die teuren Schleifen — eine fertig geplante Einrichtung, die an einer Bewegungsfläche scheitert, kostet mehr als jede Vorprüfung.

Wer regelt was in der Büroplanung
EbeneWas sie festlegtVerbindlichkeitWo nachzulesen
ArbStättV, Anhang Nr. 1.2 / 3.1Qualitative Anforderung an Grundfläche, lichte Höhe und BewegungsflächeVerordnung, unmittelbar verbindlichVolltext der Verordnung
ASR A1.2Konkrete Raumabmessungen und Bewegungsflächen in ZahlenVermutungswirkung: wer sie einhält, erfüllt die VerordnungTechnische Regeln für Arbeitsstätten
ASR A3.7Beurteilungspegel nach ASR A3.7VermutungswirkungTechnische Regeln für Arbeitsstätten
GestaltungsebeneZonierung, Sharing-Quote, Akustikkonzept, EinrichtungFrei planbarKonzept und Ausschreibung

Büroplanung im Bestand: was sich gegenüber der Fläche auf dem Reißbrett ändert

Die meisten Projekte sind keine Neubauten. Sie finden in einer angemieteten Fläche statt, die eine Geschichte hat: vorhandene Achsen, eine gesetzte Decke, ein Bodenaufbau, den niemand anfassen will, und ein Mietvertrag mit Rückbauklausel. Diese vier Punkte entscheiden bei der Büroplanung im Bestand mehr über das Ergebnis als jedes Gestaltungskonzept. Die Achsen bestimmen, wo eine Trennwand überhaupt stehen kann, ohne ein Fensterelement zu zerschneiden. Die Decke bestimmt, ob eine Wand raumhoch dichtschließen kann oder im Deckenhohlraum eine Schallbrücke offen lässt. Der Bodenaufbau bestimmt, ob unter der Wand eine Fuge bleibt, die die gesamte Dämmung aufhebt. Und die Rückbauklausel bestimmt, ob eine feste Einrichtung am Ende der Laufzeit zum Kostenposten wird.

Praktisch heißt das: Individuelle Gestaltungsideen sollten erst nach der Bestandsaufnahme entstehen, nicht davor. Wer zuerst ein Bild vom fertigen Büro erzeugt und dann prüft, was davon geht, plant zweimal. Wer zuerst misst und dann gestaltet, plant einmal.

Für Unternehmen, die sich Flexibilität erhalten wollen, ist die praktische Konsequenz meist ein versetzbares System statt Trockenbau — die Mehrkosten in der Erstinvestition stehen gegen die Rückbaukosten und gegen jede spätere Umplanung. Das gilt besonders für Flächen, in denen sich die Belegung absehbar ändert. Hybride Arbeitswelten mit schwankender Anwesenheit sind genau dieser Fall: Die Fläche muss zwei- bis dreimal in der Laufzeit anders funktionieren, ohne dass jedes Mal ein Bauantrag daraus wird.

  1. Achsraster und Fensterteilung aufnehmen, bevor die erste Wand eingezeichnet wird
  2. Deckenaufbau prüfen: Ist ein dichter Anschluss bis zur Rohdecke möglich?
  3. Bodenaufbau und Estrichgüte prüfen — davon hängt der untere Anschluss ab
  4. Rückbauklausel im Mietvertrag lesen und die Kosten einer festen Einrichtung dagegenrechnen
  5. Erst danach das Zonierungskonzept und die Einrichtung festlegen

Büroplanung Schritt für Schritt: die Reihenfolge, die Umplanungen vermeidet

Die meisten teuren Schleifen in einer Planung entstehen nicht durch falsche Entscheidungen, sondern durch Entscheidungen in der falschen Reihenfolge. Wer Schritt für Schritt vorgeht, trifft jede Festlegung genau dann, wenn die Grundlage dafür vorliegt — und muss sie nicht zweimal treffen. Schritt eins ist die Bedarfsaufnahme, nicht der Entwurf. Erst wenn feststeht, wie viele Menschen wann anwesend sind und welche Tätigkeiten die Fläche tragen muss, hat die Planung eine Grundlage. Schritt zwei ist der Rahmen: Bestand, Recht, Budget. Schritt drei ist die Zonierung — hier fällt die Entscheidung zwischen klassischen Layouts und New-Work-Konzepten, in denen Activity-Based Working die Fläche organisiert statt der Hierarchie. Schritt vier ist die Systemwahl, Schritt fünf die Ausschreibung, Schritt sechs die Umsetzung.

In jedem dieser Schritte gilt dieselbe Regel: Eine Planung, die eine Stufe überspringt, holt sie später teurer nach. Wer etwa die Systemwahl vor die Zonierung zieht, legt Wandpositionen fest, bevor klar ist, welche Zonen es überhaupt geben soll.

Wer intern plant, sollte sich früh die Frage stellen, an welcher Stelle externe Erfahrung günstiger ist als eine Korrekturschleife. Ein Planer berät typischerweise bei drei Punkten mit dem größten Hebel: bei der Sharing-Quote, beim Akustikkonzept und bei der Schnittstelle zwischen Trennwand, Decke und Boden. Er berät dagegen selten sinnvoll bei Fragen, die das Unternehmen selbst besser weiß — etwa welche Teams zusammensitzen müssen.

Der Hybrid-Fall verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Wo Homeoffice und Präsenz sich abwechseln, ist die Planung nicht auf einen Zustand auszulegen, sondern auf eine Spanne. Eine Fläche, die nur den Mittelwert der Anwesenheit trägt, ist an Spitzentagen zu klein — und eine, die die Spitze trägt, steht die meiste Zeit halb leer. Die Auflösung liegt nicht in mehr Fläche, sondern in einer Planung, die Zonen mehrfach nutzbar macht. Genau das ist der Kern moderner New-Work-Flächen: nicht weniger Quadratmeter, sondern mehr Nutzungsarten je Quadratmeter.

  1. Schritt 1 — Bedarf: Kopfzahl, Anwesenheitsprofil, Tätigkeitsmix
  2. Schritt 2 — Rahmen: Bestandsaufnahme, ArbStättV/ASR, Budget
  3. Schritt 3 — Zonierung: Zonen, Sharing-Quote, Activity-Based Working
  4. Schritt 4 — Systemwahl: Trennwandtyp, Akustikkonzept, Flexibilitätsanspruch
  5. Schritt 5 — Ausschreibung: Leistungsverzeichnis mit Rw-Werten und Schnittstellen
  6. Schritt 6 — Umsetzung: Bauablauf, Abnahme, Nachmessung

Häufige Fragen

Wie viele Quadratmeter braucht ein Arbeitsplatz?

ASR A1.2 fordert mindestens 8 m² Grundfläche pro Bildschirmarbeitsplatz (inkl. Bewegungsflächen), in Großraumbüros 12–15 m². Realistischer Planungswert für New-Work-Konzepte inkl. Meeting-Anteil: 12–18 m² pro Kopf.

Wie viele Meeting-Räume brauchen wir?

Faustregel: pro 8–10 Mitarbeitende ein Meeting-Platz, davon 30 % 2er-Räume, 50 % 4–6er, 20 % 8+P. Bei Hybrid-Setups mehr kleine Räume für Video-Calls, weniger große.

Was kostet eine Büroeinrichtung pro Arbeitsplatz?

Basis: 1.900–2.800 € (Tisch, Stuhl, Container, Beleuchtung). Standard: 3.200–4.800 €. Premium (höhenverstellbarer Tisch, Vitra/Wilkhahn-Stuhl, Design): 5.500–8.500 €. Zuzüglich Meeting-Räume und Sonderzonen.

Wie lange dauert eine Büroplanung?

Kleine Projekte (<20 Arbeitsplätze): 8–12 Wochen. Mittel (20–80): 4–6 Monate. Groß (>80 oder Neubau): 9–14 Monate. Inklusive Bedarfsanalyse, Layout, Ausschreibung, Fertigung und Montage.

Was gehört in eine Bedarfsanalyse?

Personenzahl heute + 3 Jahre Prognose, Anteil Präsenz/Homeoffice, Meeting-Frequenz, Vertraulichkeitsanforderungen, Sonderräume (Labor, Werkstatt), Barrierefreiheit, Wachstums- und Umzugsszenarien.

Welcher Systemtrennwand-Typ ist für einen Meetingraum am besten geeignet?

Für Meetingräume mit hohen Vertraulichkeitsanforderungen empfehlen wir eine Ganzglas-Akustikwand mit Rw 45–52 dB (620–890 €/m²) oder eine Vollwand-Akustiklösung (290–420 €/m²), wenn kein Blickkontakt zum Flur gewünscht ist.

Muss ich mich vor der Ausschreibung auf einen Systemtyp festlegen?

Nicht zwingend, aber es beschleunigt den Prozess erheblich: Ausschreibungen mit klar definiertem Systemtyp und Schalldämmwert liefern vergleichbare Angebote und verkürzen die Angebotsphase oft um mehrere Wochen.

Wie hoch darf der Desk-Sharing-Faktor sein?

Er muss sich an der Spitzenanwesenheit orientieren, nicht am Wochendurchschnitt. Bei 60 % durchschnittlicher Präsenz und 80 % Spitze am stärksten Tag trägt ein Faktor von 1,25; höhere Werte funktionieren nur mit Buchungssystem und verbindlicher Anwesenheitsregel.

In welcher Phase sind Änderungen am teuersten?

Ab Phase 3. Eine Änderung am Zonenkonzept kostet in Phase 2 einen Nachmittag, in Phase 4 eine neue Ausschreibungsrunde und nach der Montage einen Rückbau. Versetzbare Systeme halten diesen Fehler wenigstens korrigierbar.

Was muss zwingend in der Ausschreibung stehen?

Systemtyp, geforderter Schalldämmwert (Rw) getrennt für Wand und Tür, Brandschutzanforderung und die Ausführung der Anschlüsse an Decke und Boden. Ohne diese vier Angaben sind eingehende Angebote rechnerisch nicht vergleichbar.

Schreibt die Arbeitsstättenverordnung eine Mindestfläche pro Büroarbeitsplatz vor?

Nicht in Quadratmetern. Die Verordnung verlangt in Anhang Nr. 1.2 eine „ausreichende Grundfläche“ und in Nr. 3.1 eine „freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz“, nennt dort aber keine Zahl. Die konkreten Werte stehen in der Technischen Regel ASR A1.2. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die Anforderung der Verordnung erfüllt zu haben.

Womit beginnt eine Büroplanung im Bestand?

Mit der Bestandsaufnahme, nicht mit dem Entwurf: Achsraster und Fensterteilung, Deckenaufbau, Bodenaufbau und die Rückbauklausel des Mietvertrags. Diese vier Punkte begrenzen, was an Gestaltung überhaupt umsetzbar ist — und wer sie erst nach dem Konzept prüft, plant zweimal.

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