Fluchtwege und Trennwände: was die ASR A2.3 in der Büroplanung auslöst
Jede neue Trennwand verändert die Wege, auf denen Menschen ein Gebäude im Ernstfall verlassen. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 legt fest, wie lang und wie breit diese Wege sein müssen und welche Türen in ihnen zulässig sind. Diese Seite ordnet die Anforderungen aus der Sicht der Trennwandplanung. Sie ersetzt keine Fachplanung, keine Gefährdungsbeurteilung und keine brandschutzfachliche Beratung.
Welche Fassung für Ihr Gebäude gilt — der Stichtag 30. September 2022
Der häufigste Fehler in diesem Thema ist nicht eine falsche Zahl, sondern eine veraltete Tabelle. Die ASR A2.3 wurde überarbeitet, und die Anforderungen an die Mindestbreiten sind dabei gestiegen. Für Arbeitsstätten, die bis zum 30. September 2022 errichtet wurden, gelten unter bestimmten Voraussetzungen die bisherigen, geringeren Breiten weiter; für später errichtete Arbeitsstätten gelten die erhöhten Anforderungen.
Das ist für die Trennwandplanung deshalb wichtig, weil sehr viele frei verfügbare Übersichten im Netz weiterhin die alte Staffelung zeigen. Wer einen Bestandsbau umplant, muss zuerst klären, welche Fassung für dieses Gebäude einschlägig ist — und wer neu baut oder wesentlich ändert, darf sich nicht auf eine ältere Tabelle stützen. Maßgeblich ist in beiden Fällen die jeweils gültige Fassung der ASR A2.3 und die Beurteilung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Fluchtweglänge: 35 m — und warum eine Trennwand sie verlängert
Die ASR A2.3 verlangt, dass von jeder Stelle eines Raums innerhalb einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich erreichbar ist — also ein anderer Brandabschnitt, ein notwendiger Treppenraum oder das Freie. Für Räume mit erhöhter Gefährdung sieht die Regel kürzere Längen vor.
Der entscheidende Punkt für die Planung steckt im Wort „Fluchtweglänge": Gemessen wird die Lauflinie, nicht die Luftlinie. Eine Trennwand verkürzt eine Lauflinie nie — sie verlängert sie. Ein Großraum, in dem die Lauflinie vorher 28 m betrug, kann nach dem Einziehen von zwei Achsen Systemtrennwand über 35 m liegen, ohne dass sich an der Raumgröße etwas geändert hat. Genau das wird in Umbauplanungen regelmäßig übersehen, weil die Wandstellung nach Arbeitsplatzbedarf entwickelt wird und nicht nach Wegeführung.
Praktische Konsequenz: Die Lauflinie gehört vor die Ausschreibung, nicht in die Abnahme. Wer erst bei der Bauabnahme feststellt, dass ein zweiter Ausgang fehlt, ändert eine fertige Wand.
Breiten: die nutzbare Breite ist nicht die Rohbaubreite
Die erforderliche lichte Breite richtet sich nach der Zahl der Personen, die den Fluchtweg im Bedarfsfall nutzen. Zwei belastbare Eckwerte:
| Fall | lichte Mindestbreite |
|---|---|
| Fluchtweg für bis zu 50 Personen (erhöhte Anforderung) | 1,20 m |
| Hauptfluchtweg für bis zu 5 Personen, Arbeitsstätte errichtet bis 30.09.2022 | 0,875 m |
| Durchgänge und Türen für bis zu 20 Personen, Bestandsfall | 0,85 m |
Die vollständige Staffelung nach Personenzahl steht in der ASR A2.3; sie ist hier bewusst nicht vollständig wiedergegeben, weil sie von der einschlägigen Fassung abhängt und ein herausgegriffener Zwischenwert mehr schadet als nützt.
Der Trennwandbezug, der in Angeboten fast nie auftaucht: Gefordert ist die lichte Breite — also das, was nach Abzug aller Einbauten übrig bleibt. Zarge, Türblattdicke, Sockelleiste, Türdrücker, Wandanschlussprofile und bei Ganzglasanlagen die Klemmleisten zählen ab. Eine Rohbauöffnung von 90 cm liefert nicht 90 cm nutzbare Breite. Wer in der Ausschreibung nur das Öffnungsmaß nennt, bekommt am Ende möglicherweise eine Tür, die die geforderte lichte Breite unterschreitet. Formulieren Sie stattdessen die geforderte lichte Durchgangsbreite als Ergebnis.
Türen im Fluchtweg: warum die Glasschiebetür dort meist ausscheidet
Das ist der Punkt, an dem Trennwandplanung und Fluchtwegrecht am härtesten aufeinandertreffen — und der Grund, warum eine gestalterisch naheliegende Lösung baurechtlich ausfällt.
- Handbetätigte Schiebetüren im Verlauf von Hauptfluchtwegen sind unzulässig. Die Regel lässt Ausnahmen nur zu, wenn aus betrieblichen Gründen keine Drehflügeltür verwendet werden kann, nur unterwiesene Personen betroffen sind und sich nur wenige Personen in diesen Räumen aufhalten. Für ein normales Büro trifft das praktisch nie zu.
- Automatische Schiebetüren dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie bei Stromausfall selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-out) verfügen, und wenn sie den einschlägigen technischen Bestimmungen für automatische Schiebetüren in Rettungswegen entsprechen.
- Rein handbetätigte Karusselltüren sind unzulässig. Automatische Karusselltüren sollen im Verlauf von Fluchtwegen vermieden werden; wo sie unvermeidbar sind, müssen sich Teile der Innenflügel in jeder Stellung ohne größeren Kraftaufwand und ohne Werkzeug auf die erforderliche Fluchtwegbreite aufdrücken lassen.
- Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich ohne fremde Hilfsmittel und ohne besondere Kenntnisse öffnen lassen. Elektrische Verriegelungen, Zutrittskontrollen und Knaufzylinder auf der Fluchtseite sind deshalb kein Detail der Gebäudetechnik, sondern eine Fluchtwegfrage.
Was das konkret bedeutet: Die Glasschiebetür ist in Systemtrennwänden ein Standardelement — sie spart Schwenkraum und wirkt offen. Genau deshalb landet sie in Entwürfen häufig dort, wo sie nicht hingehört. Die Prüfung ist einfach und sollte früh erfolgen: Liegt diese Tür im Verlauf eines Fluchtwegs? Wenn ja, ist die Drehflügeltür der Normalfall — und die Frage der Aufschlagrichtung schließt sich unmittelbar an. Welche Türarten in Trennwandsystemen sonst zur Verfügung stehen und was sie akustisch bedeuten, steht unter Trennwand mit Tür.
Glaswände und Glastüren: die Kennzeichnungspflicht wird regelmäßig vergessen
Sobald eine Trennwand aus durchsichtigem Glas besteht, greift zusätzlich die ASR A1.6. Lichtdurchlässige Flächen im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen in Augenhöhe erkennbar gekennzeichnet sein — etwa durch ausreichend große Piktogramme, Symbole, farbige Tönungen oder Folien. Die Kennzeichnung muss sich je nach Beleuchtung und Hintergrund deutlich abheben; eine dezente Milchglasfolie, die bei Gegenlicht verschwindet, erfüllt den Zweck nicht.
Zur Glasart trifft die Regel keine pauschale Festlegung: Ob Einscheiben-Sicherheitsglas, Verbund-Sicherheitsglas oder ein anderer Werkstoff geeignet ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden — maßgeblich sind die unterschiedlichen Bruchverhalten und die Einbausituation. Wer Ganzglasanlagen plant, sollte Kennzeichnung und Glasaufbau deshalb gemeinsam entscheiden und nicht die Kennzeichnung nachträglich aufkleben. Die Ausführungsvarianten für Glas im Bürobau haben wir unter Glaswände zusammengestellt.
Sechs Planungsentscheidungen, die ASR A2.3 berühren
| Planungsentscheidung | Was sie auslöst | Typischer Fehler |
|---|---|---|
| Wandachse festlegen | verändert die Lauflinie zum gesicherten Bereich | Wandstellung nach Arbeitsplatzbedarf statt nach Wegeführung |
| Türtyp wählen | Schiebe- und Karusselltüren sind im Fluchtweg stark eingeschränkt | Glasschiebetür aus gestalterischen Gründen im Fluchtweg |
| Türbreite ausschreiben | gefordert ist die lichte, nicht die Rohbaubreite | Öffnungsmaß statt Durchgangsmaß ausgeschrieben |
| Aufschlagrichtung festlegen | Türen im Fluchtweg schlagen in Fluchtrichtung auf | Aufschlagrichtung nach Möblierung entschieden |
| Zutrittskontrolle vorsehen | Türen müssen ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen sein | Verriegelung ohne Fluchttürsteuerung geplant |
| Verglasung wählen | Kennzeichnungspflicht nach ASR A1.6, Glasaufbau über Gefährdungsbeurteilung | Kennzeichnung erst nach der Abnahme ergänzt |
Checkliste vor der Ausschreibung
- Welche Fassung der ASR A2.3 ist für dieses Gebäude einschlägig — Errichtung vor oder nach dem 30.09.2022?
- Wie viele Personen nutzen den betroffenen Fluchtweg, und welche lichte Breite folgt daraus?
- Lauflinie nach dem Umbau gemessen, nicht vorher — bleibt der gesicherte Bereich innerhalb der zulässigen Fluchtweglänge?
- Liegt eine geplante Tür im Verlauf eines Fluchtwegs? Wenn ja: Drehflügel statt Schiebetür.
- Aufschlagrichtung und Öffnung ohne fremde Hilfsmittel geklärt, auch bei Zutrittskontrolle?
- Lichte Durchgangsbreite als Ergebnis ausgeschrieben, nicht das Rohbau-Öffnungsmaß?
- Kennzeichnung lichtdurchlässiger Flächen nach ASR A1.6 im Leistungsverzeichnis enthalten?
- Sind Rettungszeichen, Sicherheitsbeleuchtung und der Flucht- und Rettungsplan an die neue Raumaufteilung angepasst?
Die Planungsschritte im Gesamtzusammenhang stehen in unserer Büroplanung-Checkliste. Wie sich Brandschutzklassen und Bauteilbezeichnungen dazu verhalten, ordnet Brandschutz-Trennwände ein. Die konstruktive Grundlage bilden unsere Systemtrennwände; wenn statt einer festen Wand eine freistehende Zelle infrage kommt, siehe Raum-in-Raum-Systeme. Für eine Einschätzung zu einem konkreten Grundriss erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Diese Seite gibt den Stand der genannten Regelwerke im August 2026 wieder und ersetzt keine Fachplanung, keine Gefährdungsbeurteilung und keine brandschutzfachliche Beratung. Maßgeblich ist jeweils die gültige Fassung der Arbeitsstättenregeln sowie die Beurteilung durch die zuständige Behörde und den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen
Wie lang darf ein Fluchtweg im Büro sein?
Die ASR A2.3 verlangt, dass von jeder Stelle eines Raums innerhalb einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich erreichbar ist; bei erhöhter Gefährdung sind es weniger. Gemessen wird die Lauflinie, nicht die Luftlinie — deshalb kann eine neue Trennwand einen vorher zulässigen Weg unzulässig machen.
Wie breit muss ein Fluchtweg sein?
Das richtet sich nach der Personenzahl und nach der einschlägigen Fassung der Regel. Für bis zu 50 Personen gilt eine lichte Mindestbreite von 1,20 m. Für Arbeitsstätten, die bis zum 30.09.2022 errichtet wurden, dürfen Hauptfluchtwege für bis zu 5 Personen unter Voraussetzungen 0,875 m breit sein, Durchgänge und Türen für bis zu 20 Personen 0,85 m.
Sind Schiebetüren im Fluchtweg erlaubt?
Handbetätigte Schiebetüren im Verlauf von Hauptfluchtwegen sind unzulässig; Ausnahmen gelten nur, wenn betrieblich keine Drehflügeltür möglich ist, nur unterwiesene Personen betroffen sind und sich wenige Personen im Raum aufhalten. Automatische Schiebetüren sind zulässig, wenn sie bei Stromausfall selbsttätig öffnen oder eine Break-out-Funktion haben und den einschlägigen technischen Bestimmungen entsprechen.
Zählt die Zarge zur Fluchtwegbreite?
Nein. Gefordert ist die lichte Breite, also das nutzbare Maß nach Abzug von Zarge, Türblatt, Drücker, Sockelleiste und Anschlussprofilen. Ein Rohbau-Öffnungsmaß ist deshalb kein Nachweis; ausgeschrieben werden sollte die geforderte lichte Durchgangsbreite als Ergebnis.
Müssen Glastrennwände gekennzeichnet werden?
Lichtdurchlässige Flächen im Bereich von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen müssen nach ASR A1.6 in Augenhöhe erkennbar gekennzeichnet sein, etwa durch Piktogramme, Symbole, Tönungen oder Folien. Die Kennzeichnung muss sich je nach Beleuchtung und Hintergrund deutlich abheben.
Verändert eine neue Trennwand den Flucht- und Rettungsplan?
In der Regel ja, sobald sich Wegeführung, Türen oder Raumaufteilung ändern. Rettungszeichen, Sicherheitsbeleuchtung und der Flucht- und Rettungsplan gehören deshalb in den Umbauumfang und nicht in eine spätere Nacharbeit.
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